Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage des Abg. Sobich:

 

Der Familiennachzug bei den Flüchtlingen bedarf auch einer Finanzierung. Es ergeben sich

folgende Fragen:

 

Derzeit ist nicht abzusehen, wie viele Familienangehörige in den Landkreis im Zuge des Familiennachzugs kommen werden. Rechnerisch sind für ganz Hessen maximal 40 Personen pro Monat zu erwarten. Allerdings ist das gesamte Verfahren noch nicht erprobt.

 

1.      Ist der Haushalt unseres Landkreises mit der Finanzierung des Familiennachzuges belastet?

Sollten Familienangehörige nachziehen, dann ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass zunächst Kosten entstehen. Da die Personen leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, erhalten sie nach Antragstellung ggf. Leistungen nach dem SGB II, da noch nicht klar ist, wie viele Menschen im Zuge des Familiennachzug in den Landkreis einreisen werden, kann keine Summe beziffert werden.
Da die Personen i.d.R. in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden, entstünden Kosten für die Unterbringung und für die Betreuung. Die Kosten für die Unterbringung wären im Rahmen der kostendeckenden Nutzungsentgelterhebung gedeckt.

 

2.      Wo entstehen Kosten durch den Familiennachzug?

Siehe Frage 1

 

3.      Auf welche Sachkonten werden die entstehenden Kosten gebucht?

Anfallende Kosten (z.B. Leistungen nach dem SGB II) werden auf den entsprechenden Sachkonten verbucht, wie bei jedem anderen Geflüchteten, der im Rechtskreis des SGB II ist und in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt. Die entsprechenden Konten können dem Haushaltsplan entnommen werden.

 

4.      Gibt es einen Kostendeckungsausgleich von Seiten des Land Hessens?

Nein

 

5.      Gibt es einen Kostendeckungsausgleich von Seiten des Bundes?

Mit dem Bund werden Kosten im Rahmen der Leistungsgewährung SGB II, wie bei allen anderen Leistungsbeziehenden im SGB II, abgerechnet.

 

6.      Gibt es überhaupt einen Kostendeckungsausgleich für den aktuellen Haushalt?

Siehe Antwort zu Frage Nr. 5

 

7.      Welche Kosten werden an die Kommunen weitergegeben?

Keine

 

8.      Welche Kosten haben die Kommunen aus rechtlichen Gründen zu tragen?

Siehe Antwort zu Frage 7

 

9.      Haben die Kommunen ein Mitbestimmungsrecht bei der Kostenfestsetzung?

Siehe Antwort zu Frage 7

 

10.  Beinhaltet des Personalschlüssel ein Sozialarbeiter pro 120 Flüchtlinge auch die Betreuung

des Familiennachzuges? Bitte korrigieren Sie mich, wenn die Zahl 120 nicht aktuell ist.

Ja, wenn die Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen.

 

11.  Wie hoch ist die derzeitige Geldmenge, die durch Zuweisungen vom Land Hessen in den Haushalt 2018 einfließen?

Im Rahmen des Familiennachzugs fließt kein Geld durch das Land Hessen in den Landkreis.

 

12.  Wie hoch ist die Geldmenge, die durch Fremdfinanzierung mit dem Kassenkredit sichergestellt werden muss, bis Zahlungen von Seiten des Land Hessens erfolgen?

Die Erstattungen im Rahmen des SGB II erfolgen vom Bund.

 

13.  Hilft die Verwaltung dem antragstellenden Flüchtling beim Familiennachzug?

Die Migrationsberatungsstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg bieten auch Beratungen zum Thema Familiennachzug an.

 

14.  Ist eine Wohnung für den Familiennachzug von Seiten des Landkreises zu stellen?

Nein, in der Regel die Städte und Gemeinden des Landkreises. Solange aber freie Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften sind, wird der Familiennachzug in den Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen.

 

15.  Ist überhaupt der Nachweis einer Wohnung für den Familiennachzug erforderlich?


Der Nachweis einer Wohnung ist nicht zwingend erforderlich. Im Rahmen der Prüfung

der positiven und negativen Integrationsaspekte würde sich vorhandener Wohnraum

allerdings positiv auf die Entscheidung auswirken.

 

16.  Wird der Familiennachzug als obdachlos behandelt, wenn keine Wohnung vorhanden ist?

Ja

 

17.  Wann ist die Verwaltung mit ihren Dienststellen informiert, dass der Familiennachzug beantragt ist?

Die örtliche Ausländerbehörde wird über ein automatisiertes Verfahren (ABH-Visa

Beteiligung) über die Antragstellung bei der Auslandsvertretung informiert und am

Verfahren beteiligt.

 

18.  Wann weiß die Verwaltung Bescheid, wenn der Familiennachzug in Deutschland ankommt?

Sobald die örtliche Ausländerbehörde Kenntnis über die Erteilung eines Einreisevisums für Familienangehörige von Schutzberechtigten erhält, teilt sie das per Mail dem Fachbereich „Zuwanderung und Flüchtlinge“ und der „Kreisagentur für Beschäftigung“ mit.

 

19.  Wer ist verantwortlich für den Familiennachzug hinsichtlich Unterhalt und Wohnung?

Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist die Kreisagentur für Beschäftigung zuständig. Wohnung: s. Antwort zu Frage 14

 

20.  Gibt es freiwillige Leistungen des Landkreises zur Unterstützung des Familiennachzuges?

Da der Familiennachzug in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht werden wird, solange noch Plätze vorhanden sind, handelt es sich in diesem Zusammenhang bei der Sozialen Betreuung um eine freiwillige Leistung.

 

21.  Gibt es Pflichtleistungen des Landkreises beim Familiennachzug?

Da die Personen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, handelt es sich hier um eine Pflichtleistung.

 

22.  Gibt es eine Vorkalkulation der entstehenden Kosten des Familiennachzuges?

Da die Zahl der Zuzüge im Rahmen des Familiennachzuges nicht vorhersehbar ist, können hier auch keine Kostenschätzungen erfolgen.

 

23.  Wie hoch ist der Planstellenbedarf für den Familiennachzug?

Siehe Antwort  zu Frage 22

 

24.  Gibt es rechtliche Bedenken, dass die Sozialarbeiter der Flüchtlinge nur befristete Arbeitsverträge (2 Jahre) erhalten, und nicht längere wie bei den Verträgen bei den Unterkünften?

Nein

 

25.  Wie hoch ist die Geldmenge, die für die Sozialarbeiter der Flüchtlinge bereitgestellt werden, um ihre bleibende Qualifikation sicherzustellen (Hinweis auf die üblichen jährlichen Zertifizierungspunkte, wie in der Gesundheitsversorgung üblich)?

Für die Fortbildung aller Mitarbeitenden bei der Kreisverwaltung steht ein Budget zur Verfügung. Zudem können alle an den hausinternen Fortbildungen teilnehmen.

 

26.  Wann und wie kann man die geschätzten oder/und geplanten Gesamtkosten unsere Flüchtlinge für den Haushaltplan 2019 erfahren?

Die entstehenden Kosten für Unterbringung und Leistungsgewährung können dem Haushalt entnommen werden, sobald er dem Kreistag vorgelegt wird.

 

27.  Gibt es eine Liste von allen Sachkonten, wo Kosten für die Flüchtlinge entstehen?

Nein. Im Rahmen des Projektes „Angekommen in Deutschland“ mit der Bertelsmann Stiftung wurde auch hierzu eine Studie angefertigt. Im Rahmen der Studie wurde der Versuch gemacht in unterschiedlichen Gebietskörperschaften die flüchtlingsbedingten Kosten zu ermitteln. Die damit verbundenen Schwierigkeiten können unter dem folgenden Link eingesehen werden.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_fair_gestalten/
IB_IAW_Ausgaben_im_Zusammenhang_mit_Gefluechteten_2018.pdf