Anfrage des Abg. Sobich:
Der Familiennachzug bei den Flüchtlingen bedarf auch einer Finanzierung. Es ergeben sich
folgende Fragen:
Derzeit ist nicht abzusehen,
wie viele Familienangehörige in den Landkreis im Zuge des Familiennachzugs
kommen werden. Rechnerisch sind für ganz Hessen maximal 40 Personen pro Monat
zu erwarten. Allerdings ist das gesamte Verfahren noch nicht erprobt.
1.
Ist der Haushalt unseres Landkreises mit der
Finanzierung des Familiennachzuges belastet?
Sollten
Familienangehörige nachziehen, dann ist in den meisten Fällen davon auszugehen,
dass zunächst Kosten entstehen. Da die Personen leistungsberechtigt nach dem
SGB II sind, erhalten sie nach Antragstellung ggf. Leistungen nach dem SGB II,
da noch nicht klar ist, wie viele Menschen im Zuge des Familiennachzug in den
Landkreis einreisen werden, kann keine Summe beziffert werden.
Da die Personen i.d.R. in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden,
entstünden Kosten für die Unterbringung und für die Betreuung. Die Kosten für
die Unterbringung wären im Rahmen der kostendeckenden Nutzungsentgelterhebung
gedeckt.
2.
Wo entstehen Kosten durch den Familiennachzug?
Siehe Frage 1
3.
Auf welche Sachkonten werden die entstehenden Kosten
gebucht?
Anfallende Kosten (z.B. Leistungen nach
dem SGB II) werden auf den entsprechenden Sachkonten verbucht, wie bei jedem
anderen Geflüchteten, der im Rechtskreis des SGB II ist und in einer
Gemeinschaftsunterkunft lebt. Die entsprechenden Konten können dem
Haushaltsplan entnommen werden.
4.
Gibt es einen Kostendeckungsausgleich von Seiten des
Land Hessens?
Nein
5.
Gibt es einen Kostendeckungsausgleich von Seiten des
Bundes?
Mit dem Bund werden Kosten im Rahmen der
Leistungsgewährung SGB II, wie bei allen anderen Leistungsbeziehenden im SGB
II, abgerechnet.
6.
Gibt es überhaupt einen Kostendeckungsausgleich für den
aktuellen Haushalt?
Siehe Antwort zu Frage Nr. 5
7.
Welche Kosten werden an die Kommunen weitergegeben?
Keine
8.
Welche Kosten haben die Kommunen aus rechtlichen
Gründen zu tragen?
Siehe Antwort zu Frage 7
9.
Haben die Kommunen ein Mitbestimmungsrecht bei der
Kostenfestsetzung?
Siehe Antwort zu Frage 7
10. Beinhaltet des Personalschlüssel ein Sozialarbeiter pro 120 Flüchtlinge auch die Betreuung
des Familiennachzuges? Bitte korrigieren Sie mich,
wenn die Zahl 120 nicht aktuell ist.
Ja,
wenn die Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen.
11. Wie
hoch ist die derzeitige Geldmenge, die durch Zuweisungen vom Land Hessen in den
Haushalt 2018 einfließen?
Im Rahmen des Familiennachzugs fließt
kein Geld durch das Land Hessen in den Landkreis.
12. Wie
hoch ist die Geldmenge, die durch Fremdfinanzierung mit dem Kassenkredit
sichergestellt werden muss, bis Zahlungen von Seiten des Land Hessens erfolgen?
Die Erstattungen im Rahmen des SGB II
erfolgen vom Bund.
13. Hilft
die Verwaltung dem antragstellenden Flüchtling beim Familiennachzug?
Die
Migrationsberatungsstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg bieten auch
Beratungen zum Thema Familiennachzug an.
14. Ist
eine Wohnung für den Familiennachzug von Seiten des Landkreises zu stellen?
Nein,
in der Regel die Städte und Gemeinden des Landkreises. Solange aber freie
Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften sind, wird der Familiennachzug in den
Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen.
15. Ist überhaupt der Nachweis einer Wohnung für den Familiennachzug erforderlich?
Der Nachweis einer Wohnung ist nicht
zwingend erforderlich. Im Rahmen der Prüfung
der positiven und negativen
Integrationsaspekte würde sich vorhandener Wohnraum
allerdings positiv auf die Entscheidung
auswirken.
16. Wird
der Familiennachzug als obdachlos behandelt, wenn keine Wohnung vorhanden ist?
Ja
17. Wann
ist die Verwaltung mit ihren Dienststellen informiert, dass der Familiennachzug
beantragt ist?
Die örtliche Ausländerbehörde wird über ein automatisiertes Verfahren (ABH-Visa
Beteiligung) über die Antragstellung bei der
Auslandsvertretung informiert und am
Verfahren beteiligt.
18. Wann
weiß die Verwaltung Bescheid, wenn der Familiennachzug in Deutschland ankommt?
Sobald die örtliche Ausländerbehörde
Kenntnis über die Erteilung eines Einreisevisums für Familienangehörige von
Schutzberechtigten erhält, teilt sie das per Mail dem Fachbereich „Zuwanderung
und Flüchtlinge“ und der „Kreisagentur für Beschäftigung“ mit.
19. Wer
ist verantwortlich für den Familiennachzug hinsichtlich Unterhalt und Wohnung?
Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist die Kreisagentur für Beschäftigung zuständig. Wohnung: s. Antwort zu Frage 14
20. Gibt
es freiwillige Leistungen des Landkreises zur Unterstützung des
Familiennachzuges?
Da der Familiennachzug in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht werden wird, solange noch Plätze vorhanden sind, handelt es sich in diesem Zusammenhang bei der Sozialen Betreuung um eine freiwillige Leistung.
21. Gibt
es Pflichtleistungen des Landkreises beim Familiennachzug?
Da die Personen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, handelt es sich hier um eine Pflichtleistung.
22. Gibt
es eine Vorkalkulation der entstehenden Kosten des Familiennachzuges?
Da die Zahl der Zuzüge im Rahmen des Familiennachzuges nicht vorhersehbar ist, können hier auch keine Kostenschätzungen erfolgen.
23. Wie
hoch ist der Planstellenbedarf für den Familiennachzug?
Siehe Antwort zu Frage 22
24. Gibt
es rechtliche Bedenken, dass die Sozialarbeiter der Flüchtlinge nur befristete
Arbeitsverträge (2 Jahre) erhalten, und nicht längere wie bei den Verträgen bei
den Unterkünften?
Nein
25. Wie
hoch ist die Geldmenge, die für die Sozialarbeiter der Flüchtlinge
bereitgestellt werden, um ihre bleibende Qualifikation sicherzustellen (Hinweis
auf die üblichen jährlichen Zertifizierungspunkte, wie in der
Gesundheitsversorgung üblich)?
Für die Fortbildung aller Mitarbeitenden bei der Kreisverwaltung steht ein Budget zur Verfügung. Zudem können alle an den hausinternen Fortbildungen teilnehmen.
26. Wann
und wie kann man die geschätzten oder/und geplanten Gesamtkosten unsere
Flüchtlinge für den Haushaltplan 2019 erfahren?
Die entstehenden Kosten für Unterbringung und Leistungsgewährung können dem Haushalt entnommen werden, sobald er dem Kreistag vorgelegt wird.
27. Gibt
es eine Liste von allen Sachkonten, wo Kosten für die Flüchtlinge entstehen?
Nein. Im Rahmen des Projektes „Angekommen in
Deutschland“ mit der Bertelsmann Stiftung wurde auch hierzu eine Studie
angefertigt. Im Rahmen der Studie wurde der Versuch gemacht in
unterschiedlichen Gebietskörperschaften die flüchtlingsbedingten Kosten zu
ermitteln. Die damit verbundenen Schwierigkeiten können unter dem folgenden
Link eingesehen werden.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_fair_gestalten/
IB_IAW_Ausgaben_im_Zusammenhang_mit_Gefluechteten_2018.pdf