Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Kreisausschuss wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit über das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) vom 8. Mai 2018 hinaus und unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein Bedarf für eine Informationsfreiheitssatzung des Landkreises für kommunale wie auch staatliche Auftragsangelegenheiten besteht.

 

2.      Sollte ein solcher Bedarf festgestellt werden, und sollten keine rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, wird der Kreisausschuss gebeten, in angemessener Frist einen Entwurf für eine solche Satzung vorzulegen. Ein solcher Entwurf könnte sich an dem in anderen Landkreisen eingeführten Musterentwurf des hessischen Landkreistages orientieren.