Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Vorbemerkung des Antragstellers:

In der Beantwortung unserer Anfrage aus dem Dezember 2017 wurde uns mittgeteilt, dass aufgrund der noch nicht erfolgten Eigentumsübertragung im Grundbuch mit der Vermarktung der Immobilie „Storkebrünnchen“ noch nicht begonnen wurde. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

 

1.        Ist die Eigentumsübertragung im Grundbuch zwischenzeitlich erfolgt? Wenn ja, zu welchem Datum? Wenn nein, worin liegen Gründe für die bisher nicht erfolgte Eigentumsübertragung?

 

Die Eigentumsübertragung ist mit Datum 06.04.2018 erfolgt

 

2.        Welche Aktivitäten zur Vermarkung der Immobilie wurden bisher unternommen?

 

Mehrere Interessenten, die sich aufgrund von Zeitungsartikel gemeldet hatten, wurden kontaktiert und es fanden Besichtigungstermine statt. Es wurde im Januar 2018 ein Exposé erstellt und am 05.02.2018 ein Makler beauftragt.

 

3.        Wurde zwischenzeitlich ein Makler eingeschaltet? Wenn ja, welche Aktivitäten hat dieser bisher unternommen? Wenn nein, warum wurde bisher kein Makler eingeschaltet und bis wann wird mit der Beauftragung eines Maklers zu rechnen sein?

 

Der beauftragte Makler bietet die Immobilie auf verschiedenen Imobilienplattformen an, es gab einige schriftliche Anfragen und auch bereits Besichtigungen.

 

4.        Sind weitere Aktivitäten zur Vermarktung der Immobilie in der näheren Zukunft geplant? Wenn ja, welche?

 

Nein

 

5.        Hält man weiterhin eine mittelfristige Vermarktung im Haushaltsjahr 2018 für realistisch?

 

Ja