Sitzung: 13.06.2018 Verbandsversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Im Zuge des Inkrafttretens des
Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019, ist gemäß § 22 (1) zwischen dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und den dualen Systemen eine
schriftliche Abstimmungsvereinbarung zu verhandeln.
Der ZAW Vorstand wird beauftragt, in den
anstehenden Verhandlungen mit den Betreibern der dualen Systeme, folgende
Forderungen zur Abstimmungsvereinbarung zu vertreten:
I. Bereich Leichtverpackung (LVP):
- Ganzjährige 14-tägige Sammlung der Leichtverpackungen aus privaten
Haushalten über den gelben Sack.
- Verbesserte Materialqualität der gelben Säcke.
- Eine Sammlung über eine „gelbe Tonne“ erfolgt nicht.
- Sicherstellung eines ausreichenden Kontingents gelber Säcke an den
örtlichen Ausgabestellen.
II. Bereich
Altpapiereinsammlung (PPK):
- Mitbenutzung des vorhandenen Einsammelsystems für die getrennte
PPK-Erfassung durch die dualen Systeme bleibt bestehen.
- Vergütung des Anteils an den PPK-Sammelkosten nach Volumenanteilen
aufgrund einer vom ZAW beauftragten Sortieranalyse.
- Aufteilung der PPK-Menge entsprechend dem kommunalen Anteil und
Verpackungsanteil nach Gewicht.
- Festlegung des Wertausgleichs entsprechend dem Unterschied zwischen
den jeweiligen Marktwerten.
III. Bereich
Nebenentgelte:
- Beibehaltung der Nebenentgelte für Abfallberatung und
Bereitstellung, Unterhaltung und Pflege der Containerstellplätze
(mindestens die derzeitige Pauschale von 1,73 €)
IV. Die
Abstimmungsvereinbarung ist vor Unterzeichnung den Verbandsgremien zur Beschluss-
fassung vorzulegen.