Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Im Zuge des Inkrafttretens des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019, ist gemäß § 22 (1) zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und den dualen Systemen eine schriftliche Abstimmungsvereinbarung zu verhandeln.

Der ZAW Vorstand wird beauftragt, in den anstehenden Verhandlungen mit den Betreibern der dualen Systeme, folgende Forderungen zur Abstimmungsvereinbarung zu vertreten:

I.    Bereich Leichtverpackung (LVP):

  1. Ganzjährige 14-tägige Sammlung der Leichtverpackungen aus privaten Haushalten über den gelben Sack.
  2. Verbesserte Materialqualität der gelben Säcke.
  3. Eine Sammlung über eine „gelbe Tonne“ erfolgt nicht.
  4. Sicherstellung eines ausreichenden Kontingents gelber Säcke an den örtlichen Ausgabestellen.

 

II.  Bereich Altpapiereinsammlung (PPK):

  1. Mitbenutzung des vorhandenen Einsammelsystems für die getrennte PPK-Erfassung durch die dualen Systeme bleibt bestehen.
  2. Vergütung des Anteils an den PPK-Sammelkosten nach Volumenanteilen aufgrund einer vom ZAW beauftragten Sortieranalyse.
  3. Aufteilung der PPK-Menge entsprechend dem kommunalen Anteil und Verpackungsanteil nach Gewicht.
  4. Festlegung des Wertausgleichs entsprechend dem Unterschied zwischen den jeweiligen Marktwerten.

 

III. Bereich Nebenentgelte:

  1. Beibehaltung der Nebenentgelte für Abfallberatung und Bereitstellung, Unterhaltung und Pflege der Containerstellplätze (mindestens die derzeitige Pauschale von 1,73 €)

 

IV. Die Abstimmungsvereinbarung ist vor Unterzeichnung den Verbandsgremien zur Beschluss-
      fassung vorzulegen.