Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

Da die Sitzung des Kreisausschusses am 06.03.2018 entfallen ist, gibt Landrat Schellhaas die nach § 44 Absatz 3 HKO durch ihn getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

 

Der nach Ablauf der Zinsbindung zum 03.04.2018 erforderlichen Prolongation des Darlehens bei der DG HYP Nummer 3021 523 011 in Höhe der bei Prolongation mit der Restschuld von insgesamt

 

771.889,68 EUR

 

 

wird bei halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen analog der bisherigen Tilgungsplanung wie folgt zugestimmt:

 

 

Der Abschluss erfolgt

 

a)      für die Laufzeit bis zum 30.12.2027  bei der Kreissparkasse Bautzen  in Form eines fest verzinsten Darlehens in Höhe von 0,980 %.