Da die Sitzung des Kreisausschusses am 06.03.2018 entfallen ist, gibt Landrat Schellhaas die nach § 44 Absatz
3 HKO durch ihn getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.
Beschluss:
Der nach Ablauf der Zinsbindung zum 03.04.2018 erforderlichen
Prolongation des Darlehens bei der DG HYP Nummer 3021 523 011 in Höhe der bei
Prolongation mit der Restschuld von insgesamt
771.889,68 EUR
wird bei halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen analog der
bisherigen Tilgungsplanung wie folgt zugestimmt:
Der Abschluss erfolgt
a) für die Laufzeit bis zum 30.12.2027
bei der Kreissparkasse
Bautzen in Form eines fest verzinsten Darlehens in Höhe
von 0,980 %.