Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Der Landkreis und die Stadt Groß-Umstadt beabsichtigen im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme den Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) von Semd im Zuge der K 123 durchzuführen. Auf die entsprechenden Vorlagen Nr. 0491-2016/DaDi und 0862-2017/DaDi wird verwiesen.

 

Das durch die Stadt Groß-Umstadt beauftragte Büro Dorsch International Consultants GmbH hat Planunterlagen erstellt. Diese werden in Anlage zur Kenntnis gegeben. Auf Grundlage dieser Planunterlagen sollen bis Ende März die Anträge von Landkreis und Stadt Groß-Umstadt auf Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Kompensationsbetrag nach § 5 Abs. 3 Entflechtungsgesetz (GVFG-Komp.) gestellt werden.

 

Im Anschluss wird durch die Stadt Groß-Umstadt mit Unterstützung der zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises das Vergabeverfahren für die Bauleistungen durchgeführt. Der Vergabevorschlag wird vorab dem Kreisausschuss zur Zustimmung für die Vergabe des Landkreisanteils vorgelegt. Die Vergabe erfolgt nach Vorlage der Bewilligungsbescheide über die beantragten Zuwendungen.