Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

1.      Aus welchen Kommunen kommen die zur Zeit 34 Kinder und Jugendlichen aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen?

 

Derzeit kommen laut Auskunft der Schule 36 Schulkinder aus folgenden Ortsteilen:

 

Seeheim-Jugenheim/Balkhausen   1 Schulkind (Jahrgang 4)

Seeheim-Jugenheim/Jugenheim    11 Schulkinder (Jahrgang 2,3,5,6 und 8 je 1 Kind; Jahrgang 7,9 und 10 je 2 Kinder)

Seeheim-Jugenheim/Malchen        1 Schulkind (Jahrgang 8)

Seeheim-Jugenheim/Seeheim        8 Schulkinder (Jahrgang  4und 7 je 1 Kinde, Jahrgang 8-10 je 2 Kinder)

Modautal-Neutsch                         1 Schulkind (Jahrgang 9)

Bickenbach                                    6 Schulkinder (Jahrgang 6 ein Kind, Jahrgang 7 zwei Kinder und Jahrgang 9 drei Kinder)

Alsbach-Hähnlein/Alsbach           3 Schulkinder (Jahrgänge 6-8 je 1 Kind)

Alsbach-Hähnlein/Hähnlein          5 Schulkinder (Jahrgang 6 ein Kind, Jahrgänge 8 und 10 je 2 Kinder)

 

2.      Welche Wegezeiten sind derzeit für die Schüler zu bewältigen (konkret für die jeweilige Kommune)?

 

Es wurden die Wegezeiten am 23.03.2018 über die Fahrplanauskunft vom RMV erfragt.

 

Ortsteil                                                                  Fahrzeit

Seeheim-Jugenheim/Balkhausen                           ca. 30 Minuten

Seeheim-Jugenheim/Jugenheim                            ca. 1-5 Minuten

Seeheim-Jugenheim/Malchen                                ca. 15 Minuten

Seeheim-Jugenheim/Seeheim                                ca. 10 Minuten

Modautal-Neutsch                                                 ca. 45 Minuten

Bickenbach                                                            ca. 4 Minuten

Alsbach-Hähnlein/Alsbach                                    ca. 10-30 Minuten

Alsbach-Hähnlein/Hähnlein                                  ca. 30 Minuten

 

Schulkinder aus Jugenheim haben keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz, da der einfache Fußweg nicht über 2  bzw. 3 km liegt.

 

Schulkinder aus Seeheim und aus Bickenbach haben teilweise keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz, da der einfache Fußweg ggf. nicht über 2 bzw. 3 km liegt.

 

3.      Welche Auswirkungen auf die Wegezeit mit öffentlichen Verkehrsmittel hätte eine Verlagerung des Schulbetriebs zur Schillerschule nach Pfungstadt zur Folge?

Die Wegezeiten sind konkret an den o.g. Fällen darzustellen.

 

Es wurden die Wegezeiten am 23.03.2018 über die Fahrplanauskunft vom RMV erfragt.

 

Ortsteil                                                                                Fahrzeit                           

Seeheim-Jugenheim/Balkhausen                                        ca. 60 Minuten                

Verlängerung der Fahrzeit um ca. 30 Minuten

 

Seeheim-Jugenheim/Jugenheim                                         ca. 45 Minuten                

Verlängerung der Fahrzeit um ca. 40 Minuten

 

Seeheim-Jugenheim/Malchen                                             ca. 35 Minuten                

Verlängerung der Fahrzeit um ca. 20 Minuten

 

Seeheim-Jugenheim/Seeheim                                             ca. 60 Minuten                

Verlängerung der Fahrzeit um ca. 50 Minuten

 

Modautal-Neutsch                                                              ca. 60-90 Minuten          

Verlängerung der Fahrzeit um ca. 15-45 Minuten

 

Bickenbach                                                                         ca. 45-60 Minuten          

Verlängerung um ca. 40-55 Minuten

 

Alsbach-Hähnlein/Alsbach                                                 ca. 50 Minuten                

Verlängerung um ca. 20-40 Minuten

 

Alsbach-Hähnlein/Hähnlein                                               ca. 60 Minuten                

Verlängerung um ca. 30 Minuten

 

Bei einer Zusammenlegung der Schulen soll allerdings eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Sonderfahrten, analog dem Verfahren an den beiden Sprachheilschulen des Landkreises erfolgen. Eine Beförderung mit dem ÖPNV ist nicht vorgesehen.

 

Desweiteren muss berücksichtigt werden, dass die derzeitigen Schülerinnen und Schüler der Dahrsbergschule zum größten Teil bei einer Zusammenlegung der Schulen nicht mehr an der Schule sind, so dass keine konkreten Aussagen zur Ausgestaltung dieser einzurichtenden Sonderfahrten getroffen werden können.