Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:
1. Aus welchen Kommunen kommen die zur Zeit 34 Kinder und Jugendlichen aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen?
Derzeit kommen laut Auskunft der Schule 36 Schulkinder aus folgenden
Ortsteilen:
Seeheim-Jugenheim/Balkhausen 1
Schulkind (Jahrgang 4)
Seeheim-Jugenheim/Jugenheim 11 Schulkinder (Jahrgang 2,3,5,6 und 8 je 1
Kind; Jahrgang 7,9 und 10 je 2 Kinder)
Seeheim-Jugenheim/Malchen 1
Schulkind (Jahrgang 8)
Seeheim-Jugenheim/Seeheim 8 Schulkinder (Jahrgang 4und 7 je 1 Kinde, Jahrgang 8-10 je 2 Kinder)
Modautal-Neutsch 1
Schulkind (Jahrgang 9)
Bickenbach 6 Schulkinder (Jahrgang 6 ein
Kind, Jahrgang 7 zwei Kinder und Jahrgang 9 drei Kinder)
Alsbach-Hähnlein/Alsbach 3
Schulkinder (Jahrgänge 6-8 je 1 Kind)
Alsbach-Hähnlein/Hähnlein 5 Schulkinder (Jahrgang 6 ein Kind,
Jahrgänge 8 und 10 je 2 Kinder)
2. Welche Wegezeiten sind derzeit für die Schüler zu bewältigen (konkret für die jeweilige Kommune)?
Es wurden die Wegezeiten am 23.03.2018 über die Fahrplanauskunft vom
RMV erfragt.
Ortsteil Fahrzeit
Seeheim-Jugenheim/Balkhausen ca.
30 Minuten
Seeheim-Jugenheim/Jugenheim ca.
1-5 Minuten
Seeheim-Jugenheim/Malchen ca.
15 Minuten
Seeheim-Jugenheim/Seeheim ca.
10 Minuten
Modautal-Neutsch ca.
45 Minuten
Bickenbach ca.
4 Minuten
Alsbach-Hähnlein/Alsbach ca.
10-30 Minuten
Alsbach-Hähnlein/Hähnlein ca.
30 Minuten
Schulkinder aus Jugenheim haben keinen Anspruch auf Übernahme der
Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz, da der einfache
Fußweg nicht über 2 bzw. 3 km liegt.
Schulkinder aus Seeheim und aus Bickenbach haben teilweise keinen
Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches
Schulgesetz, da der einfache Fußweg ggf. nicht über 2 bzw. 3 km liegt.
3. Welche Auswirkungen auf die Wegezeit mit öffentlichen Verkehrsmittel hätte eine Verlagerung des Schulbetriebs zur Schillerschule nach Pfungstadt zur Folge?
Die Wegezeiten sind konkret an den o.g. Fällen darzustellen.
Es wurden die Wegezeiten am 23.03.2018 über die Fahrplanauskunft vom
RMV erfragt.
Ortsteil Fahrzeit
Seeheim-Jugenheim/Balkhausen ca.
60
Minuten
Verlängerung der Fahrzeit um ca. 30 Minuten
Seeheim-Jugenheim/Jugenheim ca.
45 Minuten
Verlängerung der Fahrzeit um ca. 40 Minuten
Seeheim-Jugenheim/Malchen ca.
35 Minuten
Verlängerung der Fahrzeit um ca. 20 Minuten
Seeheim-Jugenheim/Seeheim ca.
60 Minuten
Verlängerung der Fahrzeit um ca. 50 Minuten
Modautal-Neutsch ca.
60-90 Minuten
Verlängerung der Fahrzeit um ca. 15-45 Minuten
Bickenbach ca.
45-60 Minuten
Verlängerung um ca. 40-55 Minuten
Alsbach-Hähnlein/Alsbach ca.
50 Minuten
Verlängerung um ca. 20-40 Minuten
Alsbach-Hähnlein/Hähnlein ca.
60 Minuten
Verlängerung um ca. 30 Minuten
Bei einer Zusammenlegung der Schulen soll allerdings eine Beförderung
der Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Sonderfahrten, analog dem Verfahren
an den beiden Sprachheilschulen des Landkreises erfolgen. Eine Beförderung mit
dem ÖPNV ist nicht vorgesehen.
Desweiteren muss berücksichtigt werden, dass die derzeitigen
Schülerinnen und Schüler der Dahrsbergschule zum größten Teil bei einer
Zusammenlegung der Schulen nicht mehr an der Schule sind, so dass keine
konkreten Aussagen zur Ausgestaltung dieser einzurichtenden Sonderfahrten
getroffen werden können.