Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Änderung des Stellenplanes des 2. Nachtragswirtschaftsplanes 2005 der Kreisagentur für Beschäftigung erfolgt nicht.

 

Somit erhält § 5 der Haushaltssatzung nachfolgende Formulierung:

 

„Es gilt der am 07.03.2005 mit dem 1. Nachtragwirtschaftsplan 2005 verabschiedete Stellenplan“.