Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Zu dem Thema Schulentwicklungsplan 2018 bis 2023 stellt die LINKE folgende Fragen:

 

1.      Auf welcher Basis wurde der Förderbedarf in den Grundschulen berechnet (Auf Klassenstärke – individuelle Defizite – Sprache)

 

Die Zuständigkeit für die Berechnung des Förderbedarfs von Grundschülerinnen und –schülern im Landkreis liegt beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt.

 

2.      Wie wird dem evtl. erhöhten Bedarf Rechnung getragen?

 

Von Seiten des Schulträgers wird für eine bedarfsgerechte Ausstattung sowie möglichst weitgehende Barrierefreiheit und eine Ausstattung für behinderte Kinder und Lehrkräfte sowie die Organisation besonderer Schülerbeförderung durch den Fachbereich Schulservice gewährleistet.

 

3.      Thema Ganztagsschulen: Welches Modell (z.B. gebundene GTGS mit rythmisierter Betreuung wie die Hessenwaldschule) liegt den Berechnungen zu Grunde?

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg favorisiert das Modell der gebundenen Ganztagsschule bis 14:30 Uhr. Dies bildet auch den Hintergrund der Schulbauleitlinien.

 

4.      Warum nimmt Griesheim nicht an dem Pakt für den Nachmittag teil?

 

Für die Antragstellung zur (Neu-)Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag sind nach Fachberatung durch Schulamt und Schulträger die Schulen selbst zuständig. Bislang hat keine der drei Betreuenden Grundschulen von Griesheim einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Standortkommune kann „ihren“ Schulen nicht vorschreiben, wie sie die vor- und nachschulische Betreuung organisieren, auch wenn sie wie in Griesheim an zwei der drei Grundschulen selbst Träger des Betreuungsangebots ist und evtl. ein wirtschaftliches Interesse an der Veränderung der Betreuungsform hat.

 

5.      In welcher Art und Weise beteiligt sich der Landkreis am Unterhalt der Intensivklassen (für Geflüchtete)?

 

Ansprechpartner für die Intensivklassen im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt.
Das Hessische Kultusministerium entscheidet über die Anzahl der Stellen für die Intensivklassen bzw. –kurse. In regelmäßigen gemeinsamen Gesprächen des Staatlichen Schulamtes mit den Schulträgern Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg werden die räumlichen Gegebenheiten besprochen.