Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Mit der Vorlage 1144-2017/Da/Di wurden Verluste der MVZ GmbH (Produkt 070201 – Sachkonto 7127000) in Höhe von 485.000 € gem. § 100 HGO mit Einsparungen auf dem Produkt 050203 (Materielle Hilfen kommunaler Leistungen) und dem Sachkonto 7240000 (Leistungen Unterkunft/Heizungen an Arbeitsuchende nach § 22 SGB II) verrechnet. Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. a) Im Haushalt 2017 wurden im Produkt 050203 insgesamt 45.140.000 Mio. € auf dem
Konto 7240000 eingeplant. Wie setzt sich diese Zahl
zusammen? (Kosten der Unterkunft – Wohnungsbeschaffungskosten – Energieschulden
– Umzugskosten sowie Zuschuss der KDU für Azubis)
Siehe Erläuterungen zum Haushaltsansatz
auf Seite 302.
b) Wie
viele Bedarfsgemeinschaften liegen diesen 45.140.000 zu Grunde?
Siehe Erläuterungen zum Haushaltsansatz
auf Seite 302.
c) Welche
Höhe der Heizkosten bezogen auf wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden hier berücksichtigt?
Es wird keine Trennung nach Unterkunfts-,
Heiz- und Nebenkosten vorgenommen. Die
Planung basiert auf den durchschnittlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfs-gemeinschaft
im jeweils vorangegangenen Haushaltsjahr sowie deren Entwicklung im jeweils
laufenden Haushaltsjahr.
d) Die
KfB zahlt Heiz- und Nebenkosten nach den Werten des dt. Vereines. Wie viele
Grundsicherungsempfänger/Innen erhalten gem. diesen 45.140.000 € Heizkosten und
Unterkunftskosten? Bitte um getrennte Angabe.
Siehe Antwort zu c). Eine getrennte
Ausweisung findet nicht statt.
2.
Auf dem Produkt 050203/Sachkonto 7240 000 soll es Stand
31.12.2017 zu einem Überschuss gekommen sein. Wie hoch war der Überschuss zum
31.12.2017 und was geschah mit dem Rest des Überschusses von 485.000 €?
Das Ist zum 31.12.2017 betrug
44.015.924,54 Euro (Stand 22.01.2018). Im Übrigen erfolgt die
Mittelbewirtschaftung nach den Vorgaben der §§ 18 bis 20 GemHVO sowie § 100
HGO.
3.
Sind der Kreisverwaltung andere Fälle anderer Produkte
und Konten im Haushalt 2017 bekannt? Wurden andere außerplanmäßige Aufwendungen
intern mit Verlusten verrechnet? (Angabe der Produkte und Sachkonten)
Auf Grund der zitierten Vorschriften
verbietet sich eine kontenscharfe Betrachtung. Alle außerplanmäßige
Aufwendungen werden dem Kreistag halbjährlich zur Kenntnis vorgelegt (zuletzt
0718-2017/DaDi), über 50 T€ sind sie ohnehin vom Kreistag zu beschließen.
4.
Warum ist weder im Haushalt 2017 noch im Haushalt 2018
das Sachkonto 7127000 (Zuschuss für lfd. Zwecke an private Unternehmen) nicht
enthalten?
Weil der Verlustausgleich für 2017 nicht
absehbar und damit nicht planbar war. Entgegen der Fragestellung ist ein Ansatz
im Haushaltsjahr 2018 enthalten.
5. Geht
die Kreisverwaltung davon aus, dass es sich bei den Verlusten der MVZ GmbH
(2017 = 485.000 €) nicht um dauerhafte und nicht vorhersehbare Verluste ach in
den Folgejahren handelt?
Nach Überwindung der Anlaufphasen in den
einzelnen MVZs wird ein ausgeglichenes wirtschaftliches Ergebnis erwartet.
Einzelne Bereiche der MVZ GmbH haben in der Vergangenheit bereits ein
ausgeglichen Ergebnis erzielen können.
6. Wäre
es für kommende Haushalte nicht sinnvoller, die Verluste der MVZ GmbH jedes
Jahr zum 30.06. zu fixieren. Dieser so ermittelte Wert in einem
Nachtragshaushalt im lfd. Jahr in das Produkt 070201/71270000 einzustellen?
Nein.