Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Mit der Vorlage 1144-2017/Da/Di wurden Verluste der MVZ GmbH (Produkt 070201 – Sachkonto 7127000) in Höhe von 485.000 € gem. § 100 HGO mit Einsparungen  auf dem Produkt 050203 (Materielle Hilfen kommunaler Leistungen) und dem Sachkonto 7240000 (Leistungen Unterkunft/Heizungen an Arbeitsuchende nach § 22 SGB II) verrechnet. Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.        a) Im Haushalt 2017 wurden im Produkt 050203 insgesamt 45.140.000 Mio. € auf dem

Konto 7240000 eingeplant. Wie setzt sich diese Zahl zusammen? (Kosten der Unterkunft – Wohnungsbeschaffungskosten – Energieschulden – Umzugskosten sowie Zuschuss der KDU für Azubis)

Siehe Erläuterungen zum Haushaltsansatz auf Seite 302.

 

b)      Wie viele Bedarfsgemeinschaften liegen diesen 45.140.000 zu Grunde?

Siehe Erläuterungen zum Haushaltsansatz auf Seite 302.

 

c)      Welche Höhe der Heizkosten bezogen auf wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden hier berücksichtigt?

Es wird keine Trennung nach Unterkunfts-, Heiz- und Nebenkosten vorgenommen. Die Planung basiert auf den durchschnittlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfs-gemeinschaft im jeweils vorangegangenen Haushaltsjahr sowie deren Entwicklung im jeweils laufenden Haushaltsjahr.

 

d)      Die KfB zahlt Heiz- und Nebenkosten nach den Werten des dt. Vereines. Wie viele Grundsicherungsempfänger/Innen erhalten gem. diesen 45.140.000 € Heizkosten und Unterkunftskosten? Bitte um getrennte Angabe.

Siehe Antwort zu c). Eine getrennte Ausweisung findet nicht statt.

 

2.      Auf dem Produkt 050203/Sachkonto 7240 000 soll es Stand 31.12.2017 zu einem Überschuss gekommen sein. Wie hoch war der Überschuss zum 31.12.2017 und was geschah mit dem Rest des Überschusses von 485.000 €?

Das Ist zum 31.12.2017 betrug 44.015.924,54 Euro (Stand 22.01.2018). Im Übrigen erfolgt die Mittelbewirtschaftung nach den Vorgaben der §§ 18 bis 20 GemHVO sowie § 100 HGO.

 

3.      Sind der Kreisverwaltung andere Fälle anderer Produkte und Konten im Haushalt 2017 bekannt? Wurden andere außerplanmäßige Aufwendungen intern mit Verlusten verrechnet? (Angabe der Produkte und Sachkonten)

Auf Grund der zitierten Vorschriften verbietet sich eine kontenscharfe Betrachtung. Alle außerplanmäßige Aufwendungen werden dem Kreistag halbjährlich zur Kenntnis vorgelegt (zuletzt 0718-2017/DaDi), über 50 T€ sind sie ohnehin vom Kreistag zu beschließen.

 

4.      Warum ist weder im Haushalt 2017 noch im Haushalt 2018 das Sachkonto 7127000 (Zuschuss für lfd. Zwecke an private Unternehmen) nicht enthalten?

Weil der Verlustausgleich für 2017 nicht absehbar und damit nicht planbar war. Entgegen der Fragestellung ist ein Ansatz im Haushaltsjahr 2018 enthalten.

 

5.      Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass es sich bei den Verlusten der MVZ GmbH (2017 = 485.000 €) nicht um dauerhafte und nicht vorhersehbare Verluste ach in den Folgejahren handelt?

Nach Überwindung der Anlaufphasen in den einzelnen MVZs wird ein ausgeglichenes wirtschaftliches Ergebnis erwartet. Einzelne Bereiche der MVZ GmbH haben in der Vergangenheit bereits ein ausgeglichen Ergebnis erzielen können.

 

6.      Wäre es für kommende Haushalte nicht sinnvoller, die Verluste der MVZ GmbH jedes Jahr zum 30.06. zu fixieren. Dieser so ermittelte Wert in einem Nachtragshaushalt im lfd. Jahr in das Produkt 070201/71270000 einzustellen?

Nein.