Nachtrag: 01.12.2017
Sitzung: 04.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1180-2017/DaDi
Beschluss:
Der nach Ablauf der Zinsbindung zum 29.12.2017 erforderlichen Prolongation des Darlehen bei der Sparkasse Dieburg Nummer 690 079 660 in Höhe der Restschuld von insgesamt
4.080.000,00 EUR
wird bei halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen analog der bisherigen Tilgungsplanung wie folgt zugestimmt:
Der Abschluss erfolgt in Form einer Roll-Over-Vereinbarung
(variables Darlehen) bei Sparkasse Dieburg auf Grundlage des tatsächlichen negativen
Sechs-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlags
auf diesen in Höhe von 0,25 % mit einer Mindestverzinsung von 0,00 % für die Laufzeit
bis zum 30.06.2020.
Insgesamt wurden für das Darlehen die folgenden Konditionen gesichert:
Vertragsnummern |
Zinssatz aus dem Payer-Swap |
Kondition aus dem variablen Darlehen |
Verteuerung durch den negativen
6-Monats-Euribor* |
Summe Zinssatz** |
|
Darlehen Nr. vor der Prolongation |
Payer-Swap Referenz-Nr. |
||||
690 079 660 |
345 75 36 |
3,865 % |
+
0,000 % |
+
0,274 % |
4,139
% |
**die
Angabe des 6-Monats-Euribors basiert auf dem Fixing vom 21.11.2017. Der für die jeweilige Zinsperiode maßgebende Euribor wird alle 6
Monate angepasst bzw.“gefixt“.
**So
lange der Euribor negativ ist, errechnet sich die Gesamtsumme der Zahlungsverpflichtung
aus Swapsatz+Darlehenszins+6-Monats-Euribor.