Nachtrag: 24.11.2017
Sitzung: 11.12.2017 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1157-2017/DaDi
Beschluss:
- Der Entwurf des 2. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 2. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit geänderter Haushaltssatzung.
1. Haushaltssatzung
Der
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung
des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2017 in seiner Sitzung am
11.12.2017 wie folgt beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt auf 4.312.878 EUR festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2017 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, bleibt bei 47.150,00 EUR festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 12.12.2016 beschlossene Stellenübersicht 2017.