Nachtrag: 23.11.2017

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Publikationen:
Im Jahr 2014/2015 wurde unser Antrag zugestimmt, die Aufwendungen für Publikationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

a)  Wie hoch waren 2015, 2016, 2017 (Stand 15.11.2017) diese Aufwendungen im Kreishaushalt? Wie hoch ist der kommutierte Ansatz dieser Aufwendungen im Haushaltsansatz 2017 und im Haushaltsplan 2018?

Plan 2018

Plan 2017

Ist 2017

Ist 2016

Ist 2015

311.335 €

157.935 €

106.327 €

142.415 €

136.628 €


Die aufgeführten Zahlen enthalten die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt. Der Druck von Publikationen speziell kann nicht abgegrenzt werden. Die wesentlichen Steigerungen befinden sich in den Produkten 010103, 010104, 010106, 060304, 060309 und 150101 (siehe Einzelerläuterungen).
           

b)  Wie hoch waren 2015, 2016, 2017 (Stand 15.11.2017) diese Aufwendungen im Eigenbetrieb Kreiskliniken und im DaDi-Werk? Wie hoch ist der jeweilige kommutierte Ansatz dieser Aufwendungen im Haushaltsansatz 2017 und im Haushaltsplan 2018?

Beim Da-Di-Werk gab und gibt es abgesehen von Flyern zu Einweihungen von Schulen bzw. Schulgebäuden keine Publikationen. Die Druckkosten dafür lagen in dem angefragten Zeitraum bei rd. 700 €.

 

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken ist das Budget für Marketingkosten mit 200.000,00 € veranschlagt. Darunter fallen Veranstaltungen, Druckkosten sämtlicher Natur, Kosten für die Erstellung von Magazinen (u. a. Patientenmagazin), der Internetauftritt sowie alle Kosten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Rein für Publikationen wurden folgende Beträge aufgewendet:

 

 

Ist 2017

Ist 2016

Ist 2015

Druckkosten

10.929 €

18.669 €

24.727 €

Magazine

8.572 €

28.674 €

22.530 €

 

 

2.      2018 Seite 10 PB 01 Innere Verwaltung
Im PB 01 steigt der Fehlbedarf um 3.726 T€. Davon entfällt rund die Hälfte auf höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen.


Anmietung neuer Standort und Sonderabschreibung des Traktes 5
Abschreibung 2018          2.173.179,00 €           Erhöhung   693.098,00 €  
Abschreibung 2017          1.480.081,00 € 
Abschreibung 2016  Ist    1.287.054,00 €


Wie hoch sind die jährlichen Mietkosten für das Objekt Mina-Rees-Straße 2 (Jugendamt) und Rheinstraße 91 (DaDI-Werk)?


Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen
Sach- und Dienstleistungen 2018            9.156.209,00 €           Erhöhung   1.241.066,00 €
Sach- und Dienstleistungen 2017            7.915.143,00 €
Sach- und Dienstleistungen 2017  Ist      6.324.097,00 €

 
Wie hoch sind die Mietkosten für welches Objekt und für welchen Fachbereich?

 

Die angemieteten Büroräume und deren Kosten können der Anlage 1 entnommen werden. Enthalten sind Miet- und Nebenkosten. Die Mina-Rees-Straße ist dort komplett mit den Hausnummern 2 und 6 aufgeführt. Zum geplanten weiteren Standort gibt es bisher noch keine konkreteren Informationen, die eingestellten Mittel sind Schätzkosten. Die Mietkosten für die Rheinstraße 91 sind im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks veranschlagt.

 

3.      S. 11 oben 1. Absatz: Wird die Vereinbarung dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt? Wie kommen die erhöhten Zuschüsse an die DADINA zustande bzw. welche Kommunen zahlen künftig weniger?

 

Da die Kostenübernahme auf eine gesetzliche Grundlage (ÖPNV Zuständigkeit liegt beim Landkreis) zurückgeht ist eine Vereinbarung nicht erforderlich. Eine Tabelle mit den 2017 von den Kommunen geleisteten Zahlungen ist als Anlage 2 beigefügt.

 

4.      S. 13 2. Absatz: Wo genau werden die Bildungskoordinatoren eingesetzt?

 

Die Bildungskoordinatorinnen sind im Bereich des Interkulturellen Büros tätig.

 

5.      S. 13 Mitte: Welche Personalstellen werden durch wen, wie lange, gegenfinanziert?

 

Siehe Anlage 3.

 

6.      S. 23 2. Spiegelstrich: Wann wird das Sporthallensanierungsprogramm dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?

 

Zurzeit läuft im Rahmen der Grundlagenermittlung des Sporthallensanierungsprogramms eine Anfrage an die 23 Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg, um den Bedarf bzw. das Anforderungsprofil an Sporthallen zu klären. Unter anderem stellt sich die Frage nach der Mitbenutzung der Hallen durch Vereine und inwieweit eine Zusammenlegung bestimmter Hallen wirtschaftlich und logistisch sinnvoll wäre. Auch findet eine Untersuchung der Hallen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen und in Bezug auf die gegebene Statik statt. Erst mit dem geplanten Abschluss dieser Studie zur Mitte des Jahres 2018 kann eine fundierte finanzielle und terminliche Einordnung des Sporthallensanierungsprogramms vorgenommen werden.

 

7.      Seite 23 Schulbausanierungsprogramm
Wann sollen die Sanierungen bzw. Neubauten folgender Schulen abgeschlossen sein:
Tannenbergschule, Aueschule, Eichwald Schule und Ernst-Reuter-Schule

 

Nach der derzeitigen Investitionsplanung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms liegt der letzte Ansatz für die grundhaft energetische Sanierung der Tannenbergschule im Jahr 2020. Die grundhaft energetische Gesamtsanierung an der Schule auf der Aue hat den letzten Ansatz im Jahr 2021, für die Eichwaldschule liegt dieser im Jahr 2019 und für die Ernst-Reuter-Schule im Jahr 2020.

 

8.      Seite 26 i. V. m. Seite 752
Anfrage 103 Mio. kumuliertes Defizit
Welche Auswirkungen auf den Kreishaushält gäbe es, wenn wir keine Altfehlbeträge mehr hätten?

 

Vorausgesetzt, der jahresbezogene Ausgleich sowie der Ausgleich in der mittelfristigen Ergebnisplanung wären gegeben, so würde die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts entfallen. Ferner würden Handlungsspielräume zurück gewonnen, wie z. B. zur Einrichtung eines Kreisausgleichsstocks.

 

9.      S. 26 vorletzter Absatz bzw. S. 752 oben: Wie weit ist die Prüfung der Verrechnung von jahresbezogenen Fehlbeträgen? Wir hoch wären die Kosten für die Umbuchungen? Wie verhält es sich mit den Kassenkrediten und der Hessenkasse?

 

Eine Abstimmung mit dem Revisionsamt des Hauses hat bereits stattgefunden. Zur Umsetzung des Erlasses des HMdIS vom 11.05.2017 müssen die Jahresabschlüsse des Landkreises für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 neu vom Kreisausschuss aufgestellt werden. Dies ist für Anfang 2018 vorgesehen. Die damit einhergehenden Kosten entsprechen den Personalkosten für ca. einen Arbeitstag. Auf die Kassenkredite und die Hessenkasse hat dies keine Auswirkungen.

 

10.  S. 172 Erläuterungen zu 6790000: Wie lange wird das Möbellager in Betrieb bleiben? Gibt es keinen anderen langfristigen Standort?

 

Das Möbellager in Griesheim steht uns bis zum Beginn des geplanten Baus der neuen Grundschule zur Verfügung. Hiermit ist frühestens ab 2019 zu rechnen. Die Halle ist gut geeignet, da hier bisher Holz gelagert wurde. Einen anderen, zudem mietfreien, Standort gibt es aktuell nicht. Ggf. kann ein Teil der Hallen auch länger stehen bleiben und genutzt werden.

 

11.  S. 191 7175200 und 7178200: Bitte um Erläuterung der veränderten Ansätze? Hängen diese beiden Ansätze zusammen?

 

Die Ansätze auf den Sachkonten 7175000 (Kostenerstattung an das Gebäudemanagement) und 7178200 (Externbeschulung) hängen nicht zusammen. Der Ansatz für die Kosten-erstattung an das Gebäudemanagement steigt entsprechend der Kalkulation im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks. Das Sachkonto 7178200 hängt mit den Konten 7178100 und 7178150 zusammen. Bisher waren die Ansätze für die Ersatzschulfinanzierung insgesamt auf dem Sachkonto 7178000 verschlagt. Im Haushalt 2018 wurde die Planung zur besseren Übersicht auf drei neue Sachkonten aufgeteilt.

 

12.  S. 215 7172000: Warum steigen die Erstattungen so stark? Welche Mehrleistungen wurden erbracht?

 

Im Jahr 2016 wurde eine Geschäftsstelle für die Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg eingerichtet. Hierfür fallen jährlich folgende Kosten an:

·         Geschäftsführung, EG 9 c TVöD, tb (50 %), jeweils 68.500 €, Anteil Landkreis (50 %) = 34.250 €;

·         Sachbearbeitung, EG 8 TVöD, tb (50 %), jeweils 53.600 €, Anteil Landkreis (50 %) = 26.800 €;

·         Sachkosten der Geschäftsstelle für die Jahre 2017 und 2018: jeweils 11.100 €.

 

Im Jahr 2018 werden die Kosten für 2017 sowie rückwirkend für 2016 fällig. Die anteiligen Kosten für 2016 belaufen sich auf insgesamt 40.900 € (Personalkosten in Höhe von 33.500 € sowie Sachkosten in Höhe von 7.400 €). Die Einrichtung der Geschäftsstelle fußt auf der durch den Kreistag beschlossenen Vereinbarung zur Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „BildungsAgenDa-Di“ (§ 3).

 

13.  S. 224/225: Wie hoch sind die Elternbeiträge für den „Pakt für den Nachmittag“? Warum werden diese nicht zumindest nachrichtlich im Haushaltsplan dargestellt? Wann ist damit zu rechnen, dass alle Schulen, die Interesse haben, am Pakt für den Nachmittag im Landkreis Darmstadt-Dieburg teilnehmen werden?

 

Die Elternbeiträge belaufen sich bei einer Betreuungszeit bis 14:30 Uhr auf 50,- € monatlich und bei einer Betreuungszeit bis 17:00 Uhr auf 118,50 € monatlich. Die Einnahmen der Elterngelder für die derzeit 12 Paktschulen in externer Trägerschaft sind Umsatzerlöse der Träger und erscheinen folglich nicht im Wirtschaftsplan der Betreuung DaDi gGmbH. Die Einnahmen der Elterngelder der Paktschule in eigener Trägerschaft werden unter Umsatzerlöse als Elternbeiträge in Summe von 82.014,- Euro im Wirtschaftsplan der Betreuung DaDi gGmbH ausgewiesen. Ein nachrichtlicher Ausweis von in Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften ausgelagerten Erträgen und Aufwendungen sieht das Haushaltsrecht nicht vor.

 

Der Landkreis als Schulträger sowie das Staatliche Schulamt Darmstadt sind derzeit aktiv in der intensiven Beratungsphase aller Grundschulen, die in den Pakt für den Nachmittag möchten. Voraussetzung dafür ist aber auch das Vorhandensein notwendiger Ressourcen, wie zum Beispiel Mensa oder ausreichender Betreuungsräume. Für 2018 wird mit der Aufnahme weiterer 4 Schulen und für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit der Aufnahme jeweils 5 weiterer Schulen gerechnet.

 

14.  S. 238 6790010: Ist das eine einmalige Leistung oder ist hiermit dauerhaft zu rechnen?

 

Es handelt sich hier konkret um Mittel für die einmalige Entschimmelung der Bauaufsichts-akten, die derzeit noch in den Kellerräumen der Gutenbergschule in Dieburg gelagert werden. Der neue Kreisarchivar Herr Prößdorf hat seine Arbeit im November diesen Jahres aufgenommen und beurteilt derzeit alle Archive der Kreisverwaltung auf ihren Zustand und stellt den benötigten Raumbedarf für ein zentrales Archiv mit geeigneten klimatischen Bedingungen zusammen.

 

15.  S. 254 62 – 65: Warum steigen die Personalaufwendungen so stark? Bitte auch erklären, welche Aufgaben zusätzliches Personal übernehmen soll.

 

Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliches Personal. Der Anstieg der Kosten resultiert ausschließlich durch eine veränderte Produktzuordnung von vorhandenem Personal.

 

16.  S. 265 62 – 65: Was sind das für neue Personalkosten? Sind das die Bildungskoordinatoren?

 

Ja.

 

17.  Seite 305 05 Soziale Leistungen 050202 Materielle Hilfen optionale Leistungen
7243000 Erklärungstext 1. Absatz….. und Mehrbedarf dezentrale Warmwassererzeugung (210.000) Passt dieser Ansatz unter der Kostenstelle ALG II ohne Leistungen Unterkunft/Heizung? Welche Aufwendungen sind dies?

 

Nach § 21 (7) SGB II  wird bei Leistungsberechtigen ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung, Boiler, Durchlauferhitzer, etc.) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 SGB II anerkannt werden. Die Aufwendungen sind unter dem Produkt 050202 (ALG II ohne Leistungen der Unterkunft/Heizung) demnach korrekt abgebildet.

 

18.  Seite 327 05 Soziale Leistungen 0503 Hilfen für Asylbewerber
Der Ansatz der Personalaufwendungen im HH 2018 1.020.311 von HH 2017 1.632.207 reduziert. Im Stellenplan auf Seite 729 sind jedoch 5,95 Stellen neue Stellen vorgesehen. Wie werden diese Stellen finanziert?

 

Die Zuordnung von Personalkosten im Haushaltsplan erfolgt stichtagsbezogen zu den einzelnen Produkten. Die neuen Stellen sind dem Produkt 050908 zugeordnet, wie auch weitere Personalaufwendungen, die im Jahr 2017 wegen des Stichtags noch dem Produkt 050301 zugeordnet waren (Produkt 050908 wurde 2017 neu eingefügt). Zur besseren Beurteilung des Bereichs „Zuwanderung“ sind 3 Produkte gemeinsam zu betrachten (in T€):

 

Produkt

2018

2017

050301

1.015,9

1.612,7

050401

681,8

530,4

050908

1.316,2

0,0

Summe

3.013,9

2.143,1

 

19.  Seite 388 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 060101 Förderung von Tageseinrichtungen, Wie viele Kinder erhalten derzeit einen Zuschuss für Halbtagesplätze (12.30/13.00 Uhr)? Wie viele Kinder sind ganztags angemeldet und der Landkreis bezahlt ganz oder teilweise die Benutzungsgebühren? Welchen Betrag übernimmt derzeit der Landkreis Darmstadt-Dieburg, für die Kinder, die nur vormittags angemeldet sind?

 

Eine Beantwortung der Fragen ist in der Kürze der Zeit nicht möglich, da zwischen der Bezuschussung von Halbtages- und Ganztagesplätzen in der Software zur Zeit nicht ausreichend differenziert wird, so dass jede Einzelakte individuell gegriffen werden muss. Mit Stand 28.11.2017 waren 1.051 Kinder in der Bezuschussung. Es wird geschätzt, dass auf 2 Kinder in Halbtagsbetreuung 1 Kind mit Nachmittagsbetreuung kommt. Darüber hinaus gibt es aber auch Zwischenmodelle an Betreuungszeiten.

 

Die Kindergartenbeträge richten sich nach den jeweiligen Satzungen der Kommunen sowie der privaten Kindergärten und sind höchst unterschiedlich. Es wird zwischen verschiedenen Modellen unterschieden und auf Antrag wird geprüft, wie hoch der zumutbare Beitrag im Einzelfall entsprechend dem Einkommen der Eltern ist. So kostet z. B. ein Regelplatz in Griesheim 98,00 €, in Dieburg 142,00 € und beim Verein für Waldorfpädagogik 210,00 € pro Monat. Insgesamt wurden Gelder in Höhe von 2.453,7 T€ für diesen Bereich im Haushalt 2017 veranschlagt, die nach heutigem Stand auch verausgabt werden.

 

20.  Seite 460 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 060503 KJH Ernsthofen
Personalkostensteigerung um fast 20 % gegenüber Ansatz 2017

 
Plan 2018 = 477 T€   Plan 2017 = 383 T€   Ist 2016 = 412 T€

 
Warum entstehen diese zusätzlichen Personalkosten, da im Stellenplan Seite 730 keine Veränderungen zum 2017 stattfinden? 

 

Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliches Personal. Der Anstieg der Kosten resultiert ausschließlich durch eine veränderte Produktzuordnung von vorhandenem Personal. Verwaltungspersonal wurde 2017 nicht direkt zugeordnet sondern im Rahmen der ILV verrechnet. Zudem wurden 2017 die Personalkosten nur mit Planstellen berechnet, da die Umstellung von KiBiS zu diesem Zeitpunkt noch nicht final in SAP umgesetzt war. Dabei wurden bei den Stufen Durchschnittswerte genommen. Da einige Personen jedoch schon in der Endstufe sind, entstehen in 2018 höhere Aufwendungen. Letztlich wurden für kurzfristige Aushilfen in 2018 12.000 € eingeplant, was 2017 nicht der Fall war.

 
Ergebnis 2016      - 284.418
Plan 2017              - 189.104
Plan 2018             - 353.243
Laut Machbarkeitsstudie sollte eine positive Veränderung umgesetzt werden.

 

Ende 2014 verfügte das Kreisjugendheim über 88 Betten. Durch die Installation von Etagenbetten in den Schlafhäusern A und E wurde die Kapazität in 2015 auf insgesamt 100 Betten erhöht. In 2016 wurden weitere Etagenbetten in den Häusern B und E installiert, so dass aktuell 112 Betten zur Verfügung stehen. Die Schlafhäuser können nun kompakter belegt werden. Dies führt zu mehr Flexibilität in den Belegungsmöglichkeiten und damit dazu, dass zusätzliche Gruppen aufgenommen werden können. Gegenüber den 12.373 Übernachtungen in 2013, stiegen die Übernachtungen in 2015 auf 14.030 Übernachtungen an. In 2016 waren es 13.666 Übernachtungen, obwohl das Schlafhaus C mit 16 Betten in den Monaten Januar bis Juli nicht belegt werden konnte, da es in dieser Zeit zur kurzfristigen Unter-bringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorgehalten wurde. In 2017 ist nach jetzigem Stand wiederum mit einer Übernachtungszahl in ähnlichen Höhen zu rechnen. Dies stellt eine Steigerung der Übernachtungen zwischen 2013 und 2016 um 10,45% dar. Ein ausführlicher Lagebericht durchläuft derzeit die Gremien und wird voraussichtlich im Januar 2018 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Im Übrigen hat sich die positive Veränderung auch im Ergebnis niedergeschlagen:

Jahr

Ergebnis*

Anmerkung

2016

-349.167,76 €

Entlastung durch Wegfall Zinsabgrenzung (64.321,81 €)

2015

-432.667,78 €

 

2014

-522.411,67 €

 

2013

-592.084,26 €

 

2012

-871.710,34 €

Sanierung Heizung/Pumpstation/Sanitär

 

 

 

* bis 2015: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ohne entega; ab 2016 Verwaltungsergebnis
   Produkt 060503 zzgl. Zinsaufwendungen Produkt 160202

 

21.  S. 482 bzw. 485 62 – 65: Warum steigen die Personalaufwendungen so stark? Bitte auch erklären, welche Aufgaben zusätzliches Personal übernehmen soll.

 

Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliches Personal. Der Anstieg der Kosten resultiert ausschließlich durch eine veränderte Produktzuordnung von vorhandenem Personal.

 

22.  Seite 499 Konto 5100200 (Bauaufsichtsgebühren): Warum wird von sinkenden Einnahmen ausgegangen?

 

Auf Grund des Rechnungsergebnisses 2016 und der Prognose 2017 wurde der Ansatz für 2018 vorsichtig kalkuliert.

 

23.  Seite 507 ohne Konto (Denkmalschutz und pflege): An welcher Stelle werden die von der Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Bußgelder als Einnahme verbucht? Wie hoch sind die Einnahmen aus Bußgeldern?

 

Vom Fachgebiet 410.8 (Denkmalschutz) werden keine Bußgelder verhängt.

 

24.  Seite 601 02 Sicherheit und Ordnung – Katastrophenschutz
Unter der Investitionsnummer 8428050302 sind Investitionen für sonstige Baumaßnahmen in Höhe von 350.000,00 € eingeplant.
Wir gehen davon aus, dass es die Mittel für das geplante überörtliche Lager am neuen Standort des Gerätehauses Modautal Nord geht.
Wie hoch sind die Gesamterstellungskosten für den Teilbereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg? Mit welchen Fördermittel durch das Land Hessen evtl. anteilig 8208060001 wird geplant? Wann würden diese Mittel an den Landkreis ausbezahlt werden?  

 

Die geplanten Gesamtkosten für den Teilbereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurden bisher mit 1 Mio. € abzüglich der Zuwendung des Landes Hessen beziffert.

Es wird mit Fördermitteln von ca. 200.000 € seitens des Landes Hessen geplant, so dass sich die Gesamtinvestition des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf 800.000 € belaufen wird.

Die Beantragung der Fördermittel erfolgen im Rahmen des Gesamtprojektes gemäß der Antragstellung zur Prioritätenliste des HMdIS sowohl für den kommunalen als auch überörtlichen Teil durch die Gemeinde Modautal. Der Auszahlungszeitpunkt der Förderung ergibt sich aus der Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL) des Landes Hessen und erfolgt in der Regel nach Inbetriebnahme des Objektes. Der Ansatz im Investitions-programm wird mit der genauen Planung im Haushalt 2019 konkretisiert.

 

25.  Seite 726 Stellenplan, Welche zusätzlichen Aufgaben hat der Landkreis übernommen oder welche Angebote werden zusätzlich unseren Bürgerinnen und Bürgern ab dem Jahr 2018 angeboten? Bitte erläutern sie jede einzelne Stelle der 91,78 Stellen

Siehe Anlage 3.

 

26.  S. 753 2. Spiegelstrich von unten: Glaubt die Verwaltung noch an die Erreichung dieses Ziels (Zuschussreduzierung Eigenbetrieb Kreiskliniken)?

 

Ja, die Klinikverwaltung tut dies und arbeitet mit Hochdruck daran.

 

27.  Seite 726 Stellenplan, Welche zusätzlichen Aufgaben hat der Landkreis übernommen oder welche Angebote werden zusätzlich unseren Bürgerinnen und Bürgern ab dem Jahr 2018 angeboten? Bitte erläutern sie jede einzelne Stelle der 91,78 Stellen.

Auf welchen Änderungen Rechtsgrundlage basieren die jeweiligen Stellenaufwüchse?
Wann sind die Änderungen der Rechtsgrundlagen in Kraft getreten?

Siehe Anlage 4.