Nachtrag: 22.11.2017

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

Teilergebnishaushalte

 

1.      Produkt 060102 Tagespflege, Kto 5421000 u. 7250000 (S.390):

Wie viele Tagesmütter werden vom Landkreis finanziert, wie erfolgt die Gegenfinanzierung, wie wirkt sich die (geplante) Kostenfreistellung der Eltern durch das Land Hessen aus?

 

Aktuell sind beim Landkreis 119 Tagespflegepersonen tätig.

 

Die Finanzierung der Tagespflegepersonen (5,10 €-3,30 € für Betreuung, 1,80 € für Sachaufwendungen) läuft über Kreismittel. Von den Eltern wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 1,50 € pro Stunde erhoben. Dieser Betrag muss von den Eltern an den Landkreis überwiesen werden. Der Landkreis überweist denn Gesamtbetrag an die Tagespflegeperson.

 

Die Kostenfreistellung der Eltern durch das Land Hessen wird den Bereich der Kindertagespflege vermutlich kaum tangieren. Laut aktuellen Zahlen sind von den insgesamt 459 betreuten Kindern 414 Kinder U3 (90,2 %) und lediglich 45 Kinder Ü3 (9,8 %), welche von der angekündigten Freistellung betroffen sein könnten. Hierzu gibt es aber noch keine Aussagen seitens der Hessischen Landesregierung.

 

2.      Produkt 060503 KJH Ernsthofen (S. 458):

Wie begründet sich die Erhöhung der Personalaufwendungen 2017 => 2018, warum entfallen die internen Leistungsbeziehungen? Wie ist die perspektivische Entwicklung zu erwarten?

 

Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert ausschließlich durch eine veränderte Produktzuordnung von vorhandenem Personal. Verwaltungspersonal wurde 2017 nicht direkt zugeordnet sondern im Rahmen der ILV verrechnet. Zudem wurden 2017 die Personalkosten nur mit Planstellen berechnet, da die Umstellung von KiBiS zu diesem Zeitpunkt noch nicht final in SAP umgesetzt war. Dabei wurden bei den Stufen Durchschnittswerte genommen. Da einige Personen jedoch schon in der Endstufe sind, werden 2018 höhere Aufwendungen ausgewiesen. Letztlich wurden für kurzfristige Aushilfen in 2018 12.000 € eingeplant, was 2017 nicht der Fall war. Die ILV wurde nach dem Übergangsjahr 2016 erstmals in 2017 umgesetzt. Auf Grund der Besonderheiten des Regiebetriebes verbunden mit der eigens zu erstellenden GuV und Bilanz wird das in 2018 aber wieder zurückgedreht und die Leistungen werden direkt auf Primärkostenebene abgerechnet.

 

Perspektivisch ist weiterhin eine positive Entwicklung zu erwarten, was in der Steigerung der Übernachtungszahlen liegt. Ende 2014 verfügte das Kreisjugendheim über 88 Betten. Durch die Installation von Etagenbetten in den Schlafhäusern A und E wurde die Kapazität in 2015 auf insgesamt 100 Betten erhöht. In 2016 wurden weitere Etagenbetten in den Häusern B und E installiert, so dass aktuell 112 Betten zur Verfügung stehen. Die Schlafhäuser können nun kompakter belegt werden. Dies führt zu mehr Flexibilität in den Belegungsmöglichkeiten und damit dazu, dass zusätzliche Gruppen aufgenommen werden können. Gegenüber den 12.373 Übernachtungen in 2013, stiegen die Übernachtungen in 2015 auf 14.030 Übernachtungen an. In 2016 waren es 13.666 Übernachtungen, obwohl das Schlafhaus C mit 16 Betten in den Monaten Januar bis Juli nicht belegt werden konnte, da es in dieser Zeit zur kurzfristigen Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorgehalten wurde. In 2017 ist nach jetzigem Stand wiederum mit einer Übernachtungszahl in ähnlichen Höhen zu rechnen. Dies stellt eine Steigerung der Übernachtungen zwischen 2013 und 2016 um 10,45% dar. Somit ist diese Kapazitätserhöhung in Verbindung mit der Steigerung der Auslastung der Hauptfaktor für die Verbesserung des Gesamtumsatzes, der sich von 330 T€ in 2010 über 393 T€ in 2014 auf 440 T€ in 2016 gesteigert hat. Im laufenden Jahr 2017 und im Haushalt 2018 fehlt der Umsatzsprung nach oben, da durch den Wegfall des Schulcaterings zu Beginn des Jahres 2017 ca. 30 TEUR Umsatz weggefallen sind, demgegenüber steht aber ein Rückgang der Sachaufwendungen durch geringeren Materialeinsatz (Lebensmittelkosten).

 

Ein ausführlicher Lagebericht durchläuft derzeit die Gremien und wird voraussichtlich im Januar 2018 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

 

3.      Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung, Konten 56, 57 (S. 509)

Warum sind – im Gegensatz zum HH17 - keine Finanzerträge angesetzt?

 

Für das Geschäftsjahr 2017 geht der ZAS nicht von einem positiven Ergebnis aus, so dass eine Ausschüttung im Kalenderjahr 2018 derzeit nicht zu erwarten ist.

 

4.      Produkt 1202 – ÖPNV , Kto 53 (S. 519)

In 2016 betrug der Jahresabschluss „Sonstige Erträge“ 832 T€, 2017 und 2018 nichts mehr, warum?

 

Bei dem sonstigen Ertrag in 2016 handelte es sich um die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen und somit um einen Ertrag, der nicht regelmäßig anfällt.

 

5.      Produktgruppe 1602 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kto. 66 (S. 569)

Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber 2016 um 1 Mio. €, um welche – zusätzlichen - Abschreibungen handelt es sich, bitte auflisten.

 

 

Plan 2018

Plan 2017

Ist 2016

Abschreibung SIP/KIP

372.641

372.641

372.641

Abschreibung Forderungen

1.250.000

1.250.000

0

Pauschalwertberichtigung

0

0

216.089

 

Die Abschreibungen auf Forderungen werden zentral in der allgemeinen Finanzwirtschaft geplant, aber verursachungsgerecht dort gebucht, wo auch die abgeschriebenen Forderungen zugeordnet waren. Bei der Anpassung der Pauschalwertberichtigung handelt es sich um eine klassische Jahresabschlussbuchung.

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

1.      Ergebnisübersicht Finanzplanungszeitraum 2017 – 2021 (S. 708)

Sind im Jahresergebnis bereits angekündigte Erträge aus der Hessenkasse eingepreist, wenn ja in welchem Umfange?

 

Es gibt keine Erträge aus der Hessenkasse, insofern auch keine Berücksichtigung in der mittelfristigen Ergebnisplanung. Die Abwicklung erfolgt rein bilanziell durch einen Passivtausch zwischen Verbindlichkeiten und Eigenkapital. Der Eigenanteil stellt eine Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit dar und wird ab 2019 im Finanzhaushalt berücksichtigt.

 

2.      Anlage 2 – Übersicht Verbindlichkeiten (S. 713)

An welcher Stelle sind die Verbindlichkeiten der Sondervermögen/Zweckverbände nachlesbar, in welcher Höhe belaufen sie sich? Bitte jeweils auflisten.

 

Bei der Übersicht Verbindlichkeiten handelt es sich um das verbindliche Muster 4 zu

§ 1 Abs. 4 Nr. 5 GemHVO. Danach sind die Verbindlichkeiten der Sondervermögen nur summarisch nachrichtlich anzugeben. Detailliert können sie den jeweiligen Wirtschaftsplänen bzw. Jahresabschlüssen entnommen werden.

 

Stellenplan

 

1.      Wie begründet sich der Personalaufwuchs der Verwaltung i.H. von 3,2 Mio  € für 23 Beamte und 31.31 Mitarbeiter-AK  zusätzlich?

 

2.      Welche/wie viele neue Stellen sind gegenfinanziert, teilfinanziert?

 

Von den 3.157 T€ entfallen 646 T€ auf befristet zu besetzende Stellen im Fachbereich 541 „Zuwanderung und Flüchtlinge“ bedingt durch die vorgesehene Übernahme der seither gegen entsprechende Kostenerstattung von privaten Trägern bzw. den Kommunen wahrgenommene soziale Betreuung von schutzsuchenden Menschen (9 Vollzeitäquivalente). Außerdem ist in diesem Kontext je ein Vollzeitäquivalent im Rahmen des Projektes „WIR-Koordination“ und für die Arbeitsmarktintegration vorgesehen. Der Aufwand für diese 11 VZÄ ist zu 100% gegenfinanziert.

 

Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.