Sitzung: 30.01.2006 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
- Gegen das Urteil des Landgerichtes Darmstadt vom 12. Oktober 2005 wird Berufung eingelegt.
- Mit
der Einlegung der Berufung beziehungsweise der Anfertigung des
Berufungsantrags wird die Kanzlei Dr. Penné & Pabst beauftragt.
Die benötigten Mittel in Höhe von 2.900 € stehen beim Auftrag A0307001, Sachkonto 6772000, zur Verfügung.