Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

  1. Gegen das Urteil des Landgerichtes Darmstadt vom 12. Oktober 2005 wird Berufung eingelegt.

 

  1. Mit der Einlegung der Berufung beziehungsweise der Anfertigung des Berufungsantrags wird die Kanzlei Dr. Penné & Pabst beauftragt.

    Die benötigten Mittel in Höhe von 2.900 € stehen beim Auftrag A0307001, Sachkonto 6772000, zur Verfügung.