Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

In seinem Beschluss vom 28.9.1992 (Drucksache Nr. 2596/IV) delegierte der Kreistag die Befugnis, Kreditverträge für Einzelkredite im Rahmen der Haushaltssatzung abzuschließen, im Sinne des § 103 Abs. 1 HGO auf den Kreisausschuss.

 

Diese Befugnis umfasst die Entscheidung über Kreditkonditionen von Einzelkrediten. Daher ist der Abschluss von Derivatgeschäften im Rahmen des Portfoliomanagements, durch die mit Hilfe von Zusatzvereinbarungen zu Krediten die Zins­kondi­tionen eines Kredits modifiziert werden,  ebenfalls in dieser Befugnis erfasst.