Anfrage der Fraktion von Die Linke:
1. In welcher Höhe ist der Landkreis Da/Di – Stand 31.12.2017 verschuldet?
Zum 21.11.2017
weist der Kernhaushalt Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 107.906.822
€ und Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten in Höhe von 139.811.816 € aus. Der
genaue Schuldenstand zum 31.12.2017 kann erst Anfang 2018 mitgeteilt werden.
2. Welchen Schuldenstand weist der Haushalt 2018 aus?
Der
Schuldenstand wird nicht im Haushalt sondern in der Vermögensrechnung
(Jahresabschluss) ausgewiesen. Der letzte Jahresabschluss ist dem Haushaltsplan
beigefügt (Seite 721 ff.). Ferner wird auf die Verbindlichkeitenübersicht
(Seite 713) verwiesen.
3. Wie entwickelte sich die Verschuldung des Landkreises Darmstadt Dieburg kumuliert in den letzten 10 Jahren?
Die
Kreditverbindlichkeiten (Investitions- und Kassenkredite) des Landkreises incl.
Sondervermögen stiegen von 242,5 Mio. € im Jahr 2007 auf 576,7 Mio. € im Jahr
2016.
4. Wie entwickelte sich die Kreis- und Schulumlage kumuliert in den letzten 10 Jahren in Euro und DM Beträgen der einzelnen Kreiskommunen? Welchen Betrag mussten die Kommunen die letzten 10 Jahre für die Kreis-und Schulumlage bereitstellen?
Die gewünschte
Übersicht kann der Anlage 1 entnommen werden.
5. Die Kreis- und die Schulumlage betragen 2018 zusammen 53,46 % der Steuerkraft bzw. der Schlüsselzuweisungen des Landes der Kommunen!
a) Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, in welcher Art und Weise sich das Verhältnis der Kreis- und Schulumlage (derzeit 53,46 %) in den letzten 10 Jahren verändert hat?
b) Wie haben sich die Gebühren in den 23 Kreiskommunen (Grundsteuer A – Grundsteuer B – Gewerbesteuerhebesätze – Kindergartengebühren – Wasser – Abwasser – Straßenbeitragsatzung (wer erhebt die?) in den letzten 10 Jahren verändert haben?
Die Hebesätze
für die Kreis- und Schulumlage betragen zusammen 53,46 % der im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleichs berechneten Kreisumlagegrundlagen. Im Jahr 2007
betrug der Kreisumlagehebesatz 38,70 % und der Schulumlagehebesatz 16,40 %.
Vergleiche sind durch die Änderung des FAG allerdings nur bedingt möglich. Die
Entwicklung aller Steuer- und Gebührenaufkommen der 23 Städte und Gemeinden
wird beim Kreisausschuss nicht geführt. Insofern ist eine Beantwortung nicht
möglich.
6. Wie hoch sind die Kosten für die beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten samt aller Folgekosten wie Referenten, Büroleiter/in – Fahrer – Fuhrpark kosten. Bitte Einzelangaben der Kosten?
Dezernat EB: 327.079 €, davon 300.270 €
Personal- und 26.809 € Versorgungsaufwand.
Dezernat B:
337.576 €, davon 318.725 € Personal- und 18.851 € Versorgungsaufwand.
Unter
Berücksichtigung des Datenschutzes ist eine weitergehende Einzelaufstellung
nicht möglich.
7. Wie hoch sind die vergleichbaren Kosten (siehe Frage 6) für den Landrat des Landkreises Darmstadt Dieburg?
Dezernat L: 394.917 €, davon 361.987 €
Personal- und 32.930 € Versorgungsaufwand.
Unter Berücksichtigung des Datenschutzes ist
eine weitergehende Einzelaufstellung nicht möglich.
8. Mit der Vorlage 784 (DIE LINKE) wurde ein „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ vom Kreistag beschlossen.
a) Wo und wie hoch sind im Haushalt 2018 Mittel für diesen Aktionsplan gegen Kinderarmut eingeplant?
b) Wann ist mit der Umsetzung des Aktionsplanes zu rechnen?
Eine Stellenausschreibung (0,5 Stelle) hat bereits stattgefunden. Diese
ist im Haushalt 2018 eingestellt. Die Stelle konnte noch nicht besetzt
werden. Für die Erstellung des Berichtes ist ca. ein Jahr anzusetzen.
Daher ist geplant, den Bericht Ende 2018 vorzulegen. Dies ist abhängig davon,
wann die Stelle besetzt werden kann. Derzeit verfügt das Jugendamt über keine
freien Personalkapazitäten zur Erstellung eines solchen Berichtes. Alle
weiteren Schritte sind dann einzuleiten und ggf. im Haushalt 2019 zu
berücksichtigen.
9. Wie viele Beschäftigte sind in der Kreisverwaltung Da/DI Stand 31.12.2017 beschäftigt? Wie viele erhalten TVÖD? Wie viele der og. Beschäftigten
a) arbeiten in Teilzeit
b) arbeiten als Minijobber
c) arbeiten als Leiharbeiter
d) arbeiten mit Zeitvertrag
e) darunter wie viele mit sachgrundloser Befristung?
Bitte aufgliedern in einzelne Abteilung Beispiel KFB U 25 – U 50 – materielle Abteilung – aktivierende Abteilung – allgemeine Verwaltung)
Die gewünschte
Übersicht kann der Anlage 2 entnommen werden.
10. Wie entwickelt sich in der Kreisverwaltung das Personal von 2018 bis 2020? Höhere Fallzahlen in der KfB bewirken welchen veränderten Stellenanbau in welchen Abteilungen (siehe Frage 9)
Hierzu lässt sich eine zuverlässige Aussage
erst treffen, wenn konkret feststeht, wie sich der betroffene Personenkreis
zusammensetzt, z. B. wieviel Menschen müssen auch die Leistungen der
Ausländerbehörde in Anspruch nehmen.
11. Mit der Vorlage 784 wurde der Masterplan 2020+ beschlossen.
a) Welche Kosten sind für den Architektenwettbewerb im Haushalt 2018 eingeplant. Werden diese Kosten erst in den Folgejahren (in welcher Höhe) eingeplant? Warum wurden diese Leistungen nicht in Eigenregie in Auftrag gegeben?
Die Auszahlungen für die Durchführung des
Architektenwettbewerbs sind bereits im Finanzplan des Haushaltsjahres 2017
enthalten. Der wesentliche Kostenfaktor für den Architektenwettbewerb wird das
auszulobende Preisgeld sein, das auf verschiedene prämierte Arbeiten verteilt
wird und in der Summe der einfachen Höhe der im Wettbewerb geforderten
Leistungen nach HOAI (regelhaft Vorplanung, Leistungsphase 2) entspricht. Da
die Wettbewerbsaufgabe noch nicht abschließend definiert ist (anrechenbare
Kosten stehen noch nicht fest), können hierzu noch keine weiteren Angaben
bezüglich der Höhe des Preisgeldes getroffen werden.
Eine „Beauftragung in Eigenregie“ ist nicht möglich, da hierfür besondere
wettbewerbsrechtliche und verfahrenstechnische Kompetenzen und Erfahrungen
erforderlich sind. Die Erfahrungen aus den in den vergangenen Jahren
durchgeführten Wettbewerben bestätigen dies.
b) In welcher Höhe wurden bereits im Haushalt 2018 Rückstellungen für den Masterplan 2020+ in welcher Höhe eingeplant?
Das angemeldete
Budget, das rein auf ersten Annahmen der für die einzelnen Haushaltsjahre
benötigten Mittel beruht, befindet sich auf Seite 585 des Haushaltsplan-entwurfes
unter der Maßnahme „Bauliche Maßnahmen Kreishaus Darmstadt“. Eine grobe
Kostenprognose wird sich frühestens aus den Wettbewerbsergebnissen ableiten
lassen. Rückstellungen sind im Finanzhaushalt nicht zulässig, je nach
Fortschritt wird die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen im Rahmen des § 21
Abs. 2 GemHVO geprüft.
c) Wenn nein: Mit welchen Rückstellungen ist in den Folgejahren für diesen Masterplan zu rechnen?
Siehe b)
d) In welcher Höhe wurden Ausgaben für die Planungen der AGENDA 2010+ der Firma M.O.O.CON im Jahr 2017 verausgabt?
Im Jahr 2017
sind Kosten für den Masterplan 2020+ in Höhe von 8.867,88 € angefallen
(Stichtag 20.11.2017).
12. 100 Millionen Euros sollen für die Renovierung von Turnhallen im Landkreis Darmstadt Dieburg verausgabt werden. (Sportlich !)
a) In welche Höhe wurden im Haushalt 2018 bereist Mittel hier eingeplant?
Für den Erhalt der Sporthallen wurde 2018 im
Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks unter dem Einzelbudget „Techn. Bauunterhaltung
Sporthallen“ 500 T€ eingeplant. Im investiven Bereich betragen die Ansätze für
die Grundlagenermittlung des Sporthallensanierungs-programms (Planungs- &
Untersuchungskosten) im Jahr 2017 200 T€ und im Jahr 2018
700 T€.
b) Wenn nein: Welche Mittel sollen in den Folgejahren hierfür eingeplant werden?
Für den Erhalt der Sporthallen ist zunächst geplant, den Ansatz für
„Techn. Bauunterhaltung Sporthallen“ schrittweise an die Kostenerstattung
Sporthallen anzugleichen. Erst nach Abschluss der Grundlagenermittlungsphase
des Sporthallen-sanierungsprogramms, können weitere Investitions- und
Erhaltungskosten benannt werden.
13. 40 Millionen eigene Kreismittel sollen für das „Fit machen“ für die Kreiskrankenhäuser bereitgestellt werden? In welcher Höhe sind diese Rückstellung und wo im Haushalt 2018 zu finden und in welcher Höhe sind in den Folgejahren hierfür Mittel eingeplant?
Die Finanzierung
der Eigenmittel für das neue Bettenhaus erfolgt über Darlehen im Eigenbetrieb
„Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg“. Sofern die Refinanzierung über den laufenden
Krankenhausbetrieb nicht möglich ist, erfolgt diese über den Verlustausgleich
im Rahmen des Betrauungsakts. Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln erfolgt
nach den Grundsätzen des § 10 GemHVO. Danach ergibt sich weder eine Bildung von
Rückstellungen noch eine Veranschlagung für Folgejahre.
14. Wie hoch sind die Kosten für unsere Schulen von morgen? In welcher Höhe sind hier im Kreishaushalt Mittel bereit gestellt? Wie entwickelt sich bis 2020 die Schulumlage für die 23 Kommunen?
Die Kosten für
die Schulen von „morgen“ können nicht genau vorhergesagt werden, weil sie von einer
Vielzahl von Faktoren abhängen. Aber allein aus den Folgekosten des
Schulbau-programms, den allgemeinen Kostensteigerungen und der Tatsache, dass
der Landkreis nach wie vor ein „Zuzugskreis“ ist lässt sich erahnen, dass die
Kosten weiter ansteigen werden. Auf die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung wird verwiesen. Für „morgen“ sind im Haushalt 2018 keine Mittel
eingestellt, weil die Haushaltsplanung nach den Grundsätzen des § 10 Abs. 2
GemHVO zu erfolgen hat.
15. Wann ist das Schulbauprogramm abgeschlossen? Und wie viele der 81 Schulen sind renoviert und wie viel Schulen sollen Stand 31.12.2017 mit welchen Kosten noch umgebaut werden?
Nach der aktuellen Planung sind die letzten
investiven Ansätze für 2021 vorgesehen. An 56 Schulen wurden bereits oder
werden zurzeit Maßnahmen durchgeführt. Diese reichen von grundhaft
energetischen Sanierungen über Erweiterungen bis zu Neubauten. Hinzu kommen
Zuschüsse u.a. für Sporthallen (z.B. Sporthalle Reinheim). Aus dem aktuellen
Schulbauprogramm sind nach derzeitigem Erkenntnisstand noch 41 Projekte an
Schulen in Angriff zu nehmen. Diese Projekte werden zum Teil an Schulen
durchgeführt, die bereits Maßnahmen erfahren haben. Die Finanzplanung des
Da-Di-Werks sieht weitere Investitionen in Höhe von 167,1 Mio. € in den Jahren
2018 bis 2021 vor.
16. Der Landkreis betreibt eigenständig mehrere Medizinische Versorgungszentren (MVZ,s).
a) Wie hoch ist der budgetierten Einnahmen/Ausgaben per 31.12.2017?
Nach dem 1.
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 der MVZ GmbH, dem die gebuchten Werte bis zum
30.09.2017 zu Grunde liegen, wird von Erträgen in Höhe von 1.890.634 € und
Aufwendungen in Höhe von 2.369.960 € ausgegangen.
b) Mit welchen Saldo/Schuldenstand schließen diese kreiseigenen MVZ,zs zum 30.12.2017 ab?
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2017
voraussichtlich 2.060.670 €.
c) Mit welcher finanziellen Entwicklung ist von 2018 bis 2020 in der Frage kreiseigene MVZ zu erwarten?
Für das Jahr
2018 wird gem. Wirtschaftsplan mit einem Verlust von 495 T€ ausgegangen. Eine
5-Jahresvorplanung ist für die MVZ GmbH aufgrund der momentanen Datenlage noch
nicht erfolgt. Die Geschäftsführung geht jedoch von einer wesentlichen
Ergebnis-verbesserung in den nächsten Jahren aus.
17. Fragen zur KfB
a) Wie entwickelten sich von 2010 bis Ende 2017 die Anzahl
· der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Da/Di ?
· wie die der Beschäftigten der KFB in den letzten 5 Jahren
·
wie in den Abteilungen der mat. Hilfe – der
aktivierenden Hilfe – der U 25 – der U 50 – der Verwaltung ?
Entwicklung der
Bedarfsgemeinschaften (lt. Statistik BfA):
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
7.742 |
7.241 |
7.217 |
7.544 |
7.287 |
7.223 |
7.298 |
ca. 8.000 |
Die Anzahl der
Vollzeitäquivalente (VZÄ) entwickelte sich jeweils zum Stichtag 31.12. wie
nachfolgend dargestellt. Dies entspricht auch dem Jahresbericht und der
Jahresabrechnung mit dem BMAS. Die Zuordnung des Personalkörpers erfolgte
analog dem Kennzahlenset des Hessischen Landkreistages (HLT). Die Werte für
2017 sind nach dem Stand 31.10.2017 angegeben.
|
Gesamt |
Akt.
Hilfe |
Mat.
Hilfe |
Verwaltung |
2013 |
189,3 |
100,7 |
63,9 |
24,7 |
2014 |
193,1 |
100,6 |
67,6 |
24,9 |
2015 |
202,4 |
107,3 |
72,4 |
22,7 |
2016 |
210,2 |
111,3 |
75,1 |
23,8 |
2017 |
202,8 |
105,4 |
72,5 |
24,9 |
b) Wie hoch ist der Verwaltungsanteil an den Gesamtkosten in der KfB und wie ist der nach Produkten ausgegliedert?
Die im Haushalt
2018 geplanten Gesamtaufwendungen der KfB betragen rund 145 Mio. Euro,
hiervon entfallen rund 21 Mio. Euro auf die Verwaltungskosten - dies entspricht
einem Anteil von ca. 14,5 %. Die Verwaltungskosten werden im Haushalt
unter dem Teilprodukt 1.05.02.01.01 ausgewiesen.
c) Wie entwickelten sich die Anzahl der Sanktionen in den letzten 5 Jahren?
Siehe Anlage
3.
d) Wie die Anzahl der Widersprüche und der Klagen gegen Bescheide der KfB?
Die Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der KfB
entwickelten sich seit 2012 wie folgt (Stand 16.11.2017):
|
Widersprüche |
Klagen |
2013 |
838 |
116 |
2014 |
1.018 |
159 |
2015 |
1.015 |
151 |
2016 |
995 |
214 |
2017 |
718 |
130 |
e) Welche Eingliederungsmaßnahmen wurden 2017 und wie viele werden 2018 in der KfB durchgeführt?
Im Jahr 2017
wurden insgesamt 35 Gruppenmaßnahmen und unzählige Einzelmaßnahmen
durchgeführt. Für das Jahr 2018 sind nach derzeitiger Planung 31
Gruppenmaßnahmen geplant. Auch hier wird es wieder unzählige Einzelmaßnahmen
geben.
f) Wir in der KfB in Leiharbeit vermittelt und wenn ja, wieviel Vermittlungen in Leiharbeit gab es?
Natürlich arbeitet die KfB auch mit seriösen
Zeitarbeitsfirmen zusammen. In einigen Fällen kann über eine Vermittlung in
Zeitarbeit der erste Einstieg in den Ersten Arbeitsmarkt gelingen. Das
Mindestlohngesetz findet in jedem Fall Beachtung!
g) Wie hoch sind die finanziellen Aufwand in der KfB für die Eingliederung in Arbeit im Jahr 2010 bis 2017?
Nachfolgend wird die Ausgabenentwicklung im
Eingliederungsleistungen dargestellt. Der Wert für 2017 ist eine Prognose auf
der Basis der Ist-Zahlen mit Stand 31.10.2017 (in T€).
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
8.166,6 |
7.354,2 |
5.399,4 |
4.797,7 |
5.038,7 |
5.209,5 |
4.669,7 |
5.100,0 |
18. 27 % der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes wurde erfolgreich zurück gefordert! 73 % konnten demnach in 2017 nicht zurück gefordert werden.
a) Was waren die Gründe?
b) Wie hoch waren die nicht rückführbaren Kosten 2017 und was geschieht mit diesen nicht offenen Unterhaltsleistungen?
c) In welcher Höhe sind diese nicht zurück geforderten Unterhaltsleistungen im Haushalt 2018 und wo eingeplant?
Unterhaltsvorschussleistungen können nicht oder nur zum Teil zurückgefordert werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seiner Einkommensverhältnisse nicht leistungsfähig ist. Zum 30.09.2017 lag die Rückholquote noch bei etwas über 27%, die Auswirkungen der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzeses (UVG) zum 1.7.2017 sind momentan nur schwer abzusehen. Hat das leistungsberechtigte Kind einen Unterhaltsanspruch gegenüber einem Elternteil wird dieser auch geltend gemacht. Stellt sich heraus, dass die Forderung nicht durchsetzbar ist, dann wird sie entsprechend der geltenden Vorschriften niedergeschlagen. Nicht zurückgeforderte Unterhaltsleistungen werden nicht im Haushalt veranschlagt.