Beschluss:
Dem Kreistag werden der Bericht gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 7 Satz 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) für das Jahr 2016 und der dreijährige Zwischenbericht vorgelegt.
Beschluss:
Dem Kreistag werden der Bericht gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 7 Satz 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) für das Jahr 2016 und der dreijährige Zwischenbericht vorgelegt.