Beschluss:
1.
Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das
Wirtschaftsjahr 2018 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 AbSATZ 3 Nr: 1
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem
Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
2.
Der
Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg mit folgender Haushaltssatzung.
1
Haushaltssatzung
Der
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Haushaltssatzung des
Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2018 in seiner Sitzung am 11.12.2017
wie folgt beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
2. im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 31.293,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2018 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant ist, wird auf 39.685.435,00 EUR festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt die am 11.12.2017 vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2018.