Auf Nachfrage des Abg. Handschuh (CDU) in der Kreistagssitzung am 11.09.2017 zu Vorlage-Nr. 0791-2017/DaDi gibt Landrat Schellhaas folgende ergänzende Beantwortung zur Kenntnis:
1. Warum zahlt die Sparkasse Dieburg die Darlehen bereits vor der Zustimmung des Regierungspräsidiums aus?
Antwort der Sparkasse:
Die Auszahlung von Darlehensmitteln oder die Einräumung von
Kreditlinien vor Vorlage der endgültigen Kreditsicherheit kommt vor, sofern
eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, die Einreichung der endgültigen
Kreditsicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die
Risikobeurteilung des jeweiligen Kreditnehmers eine Auszahlung auf Blankobasis
rechtfertigt.
Bei der angesprochenen Finanzierung hat die Geschäftsführung des
Kreditnehmers - eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises
Darmstadt-Dieburg – bei der Sparkasse um vorzeitige Teilauszahlung aus dem am
17.06.2016 bewilligten Darlehen über T€ 675 gebeten, um dringend notwendige
Investitionen zu tätigen. Die Genehmigung für die Bürgschaftsvergabe wurde beim
Regierungspräsidium beantragt und die Bonität des Kreditnehmers hat die
vorzeitige Auszahlung in Höhe von T€ 300 am 25.10.2016 zugelassen. Die
Bürgschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 09.01.2017 wurde gemeinsam mit
der Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 23.01.2017 an die
Sparkasse zugestellt.
Selbst wenn die Bürgschaft nicht genehmigt worden wäre, wurde ein
Risiko aus der vorzeitigen teilweisen Darlehensauszahlung seitens der Sparkasse
nicht gesehen.
2. Wie beurteilt der Kreisausschuss die Rechtmäßigkeit, dass das Kontokorrentkonto mit einem Darlehen für Investitionen ausgeglichen wurde (Buchung am 08.02.2017)?
Die Gesellschaft Zentrum der medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg
(MVZ) GmbH verfügt lediglich über ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro. Die
Eigenkapitalaus-stattung ist damit nicht ausreichend. Die Praxiskäufe erfolgen
Darlehensfinanziert. Um das Darlehen aufnehmen zu können, bedarf es einer
Bürgschaft. Sofern die Bürgschaft nicht rechtzeitig vorliegt, kann es dazu
führen, dass das Darlehen nicht aufgenommen werden kann und der vereinbarte
Kaufpreis nicht zum vertraglich vereinbarten Termin zur Auszahlung kommt. Um
dies zu vermeiden, hat die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 21.
Februar 2017 beschlossen, die Betriebsmittelkreditlinie für die MVZ GmbH auf
2,5 Mio. Euro anzuheben , um der Gesellschaft einen ausreichenden finanziellen
Handlungsspielraum zu ermöglichen und ggf. über den Betriebsmittelkredit die
Praxis-ankäufe bis zur Darlehensaufnahmen zwischen zu finanzieren. Diesem
Sachverhalt liegt der von der CDU angesprochene Sachverhalt zugrunde.