Nachtrag: 23.10.2017

Beschluss: Kenntnis genommen

Auf Nachfrage des Abg. Handschuh (CDU) in der Kreistagssitzung am 11.09.2017 zu Vorlage-Nr. 0791-2017/DaDi gibt Landrat Schellhaas folgende ergänzende Beantwortung zur Kenntnis:

 

1.      Warum zahlt die Sparkasse Dieburg die Darlehen bereits vor der Zustimmung des Regierungspräsidiums aus?

 

Antwort der Sparkasse:

 

Die Auszahlung von Darlehensmitteln oder die Einräumung von Kreditlinien vor Vorlage der endgültigen Kreditsicherheit kommt vor, sofern eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, die Einreichung der endgültigen Kreditsicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die Risikobeurteilung des jeweiligen Kreditnehmers eine Auszahlung auf Blankobasis rechtfertigt.

 

Bei der angesprochenen Finanzierung hat die Geschäftsführung des Kreditnehmers - eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg – bei der Sparkasse um vorzeitige Teilauszahlung aus dem am 17.06.2016 bewilligten Darlehen über T€ 675 gebeten, um dringend notwendige Investitionen zu tätigen. Die Genehmigung für die Bürgschaftsvergabe wurde beim Regierungspräsidium beantragt und die Bonität des Kreditnehmers hat die vorzeitige Auszahlung in Höhe von T€ 300 am 25.10.2016 zugelassen. Die Bürgschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 09.01.2017 wurde gemeinsam mit der Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 23.01.2017 an die Sparkasse zugestellt.

 

Selbst wenn die Bürgschaft nicht genehmigt worden wäre, wurde ein Risiko aus der vorzeitigen teilweisen Darlehensauszahlung seitens der Sparkasse nicht gesehen.

 

2.      Wie beurteilt der Kreisausschuss die Rechtmäßigkeit, dass das Kontokorrentkonto mit einem Darlehen für Investitionen ausgeglichen wurde (Buchung am 08.02.2017)?

 

Die Gesellschaft Zentrum der medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH verfügt lediglich über ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro. Die Eigenkapitalaus-stattung ist damit nicht ausreichend. Die Praxiskäufe erfolgen Darlehensfinanziert. Um das Darlehen aufnehmen zu können, bedarf es einer Bürgschaft. Sofern die Bürgschaft nicht rechtzeitig vorliegt, kann es dazu führen, dass das Darlehen nicht aufgenommen werden kann und der vereinbarte Kaufpreis nicht zum vertraglich vereinbarten Termin zur Auszahlung kommt. Um dies zu vermeiden, hat die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 21. Februar 2017 beschlossen, die Betriebsmittelkreditlinie für die MVZ GmbH auf 2,5 Mio. Euro anzuheben , um der Gesellschaft einen ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum zu ermöglichen und ggf. über den Betriebsmittelkredit die Praxis-ankäufe bis zur Darlehensaufnahmen zwischen zu finanzieren. Diesem Sachverhalt liegt der von der CDU angesprochene Sachverhalt zugrunde.