Sitzung: 23.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0966-2017/DaDi
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs der Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und
§ 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission
festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag
vorgelegt.
2.
Der
Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit geänderter Haushaltssatzung.
1. Haushaltssatzung
Der
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung
des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2017 in seiner Sitzung am
XX.XX.XXXX wie folgt beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan
wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit
den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird um 1.264.925 EUR auf 4.312.878 EUR erhöht.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2017 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird auf 47.150.000 EUR festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 12.12.2016 beschlossene Stellenübersicht 2017.