Landrat Schellhaas
gibt den Erlass
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 20.06.2017 über die
„Gewährung einer weiteren außerordentlichen Zuweisung aus dem
Landesausgleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und
Asylsuchende“ zur Kenntnis.