Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Bezugnehmend auf der Bericht des Darmstädter Echos vom 03.08.2017 („Rücktritt nach Bauskandal in Groß Bieberau“) stellen wir zu dem Thema Senio/Betreutes Wohnen folgende Fragen:

 

1.      Wie viele Menschen im Senio Haus Am Römerberg in Groß Bieberau sind geräumt worden?

 

2.      Wie viele konnten in andere Senio Häuser (bitte Ortsangabe) umquartiert werden?

 

3.      Welche Konsequenzen – außer dem Rücktritt von Alois Macht – folgen aus diesem Bauskandal?

 

4.      Warum hat das Kreisbauamt Darmstadt Dieburg die offensichtlichen Planungsfehler übersehen?

 

5.      Welche finanziellen Konsequenzen für die am Senioverband beteiligten Kommunen werden in welcher Höhe im Einzelfall erwartet?

 

6.      Welche personellen Konsequenzen (evtl. Austausch des Personales und Externe Berater) sind geplant?

 

7.      Gibt die Kreisverwaltung der LINKEN recht, dass die bestehenden Strukturen des Senio Verbandes generell personell und finanziell nicht ausreichend sind? Und wenn ja, welche Folgerungen zieht der Landkreis aus dieser Tatsache?

 

8.      Wird der Senio Verband gegen Architekten, gegen Bauleiter und Firmen (ggbfls. gerichtlichen) Regress fordern?

 

9.      Hält die Kreisverwaltung Da/Di die Forderung der CDU den Senio Verband aufzulösen und in eine Stiftung umzuwandeln, einen gängigen, besseren Weg um den Senioverband aus der immer wieder kehrenden Kritik zu nehmen? Wenn ja, wie soll dies geschehen? Wenn nein, wo liegen die Vorteile des Senioverbandes gegenüber einer Stiftung?

 

 

Der SENIO Zweckverband ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Organe sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist ein Zweckverbandsmitglied. Grundsätzlich obliegen alle Geschäfte dem Vorstand, der auch Anfragen zum Verband beantwortet.

 

Zu 1., 2., 3., 5., 6., 7., 8.:

Diese Fragen müssten zuständigkeitshalber an den Vorstand des SENIO Zweckverbandes zur Beantwortung gestellt werden.

 

Zu 4.:

Die Bauaufsicht des Landkreises ist für die Statik-Planung eines Pflegeheimes des Verbandes nicht zuständig.

 

Als hoheitliche Aufgabe wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens die Prüfung der Statik an einen Prüfstatiker durch die Bauaufsicht übertragen, ohne dass hier eine Zuständigkeit der Bauaufsicht gegeben ist.

 

Zu 9.;

Über die Frage der Umwandlung des SENIO Zweckverbandes in eine andere Rechtsform hat zunächst der Verband eine Entscheidung zu treffen.