Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.      Stand September 2017: In wie vielen Kommunen und Städten des Landkreises Darmstadt Dieburg wurde dieses o.g. Projekt angeboten und – Stand 9/2017- in wie vielen Kommunen bzw. Städten ist dieses Projekt abgeschlossen?

 

20 Kommunen nahmen bisher an diesem Projekt teil. Dazu gehören Messel, Weiterstadt, Babenhausen, Dieburg, Pfungstadt, Griesheim, Groß-Zimmern, Ober-Ramstadt, Eppertshausen, Münster, Groß-Umstadt, Erzhausen, Reinheim, Groß-Bieberau, Otzberg, Schaafheim, Roßdorf, Bickenbach und Mühltal.

Babenhausen, Dieburg, Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Schaafheim und Pfungstadt führ(t)en das Projekt aufgrund der guten Erfolge bereits zum zweiten Mal durch, Griesheim und Babenhausen zum dritten Mal.

 

Derzeit finden Regionalprojekte in Seeheim-Jugenheim und Babenhausen statt. In Alsbach-Hähnlein wurde am 10.08.2017 mit der ersten Informationsveranstaltung gestartet.

In 19 Kommunen sind bisher Projekte abgeschlossen worden.

 

2.      In welchen Kommunen bzw. Städten des Landkreises Darmstadt Dieburg wurde dieses o.g. Projekt noch nicht durchgeführt? Ist in o.g. Kommunen mit einer Durchführung zu rechnen?

 

Mit Seeheim-Jugenheim und Alsbach-Hähnlein haben dann 21 der 23 Kreiskommunen eines oder mehrere Regionalprojekte durchgeführt. Die noch fehlenden Kommunen Fischbachtal und Modautal sind als nächstes eingeplant.

Erste Gespräche wurden bereits mit den Bürgermeistern Wilfried Speckhardt (ab 02.10.2017  Philipp Thoma) und Jörg Lautenschläger geführt.

 

3.      Welche Qualifikation der Hilfebedürftigen mußten erfüllt werden, um an diesem Projekt teilzunehmen? Wie groß war das Auswahlverfahren an Köpfen? Und wie viele nahmen schlussendlich teil? (Angabe nach Kommunen) Wie viele Hilfebedürftige wurden zu o.g. Projekt eingeladen? Wie viele nahmen schließlich an o.g. Projekt teil?

 

Es müssen keine Qualifikationen erfüllt sein, um an einem Regionalprojekt teilnehmen zu können. Wichtig ist die eigene Motivation, am Projekt teilzunehmen und an der eigenen Situation etwas verändern zu wollen. Die Zuweisung zu den Informationsveranstaltungen erfolgt durch das Fallmanagement. Wie viele Personen zugewiesen wurden und wie viele dann tatsächlich an den Regionalprojekten seit 2008 teilnahmen, kann aus der beiliegenden Tabelle „Evaluation der Regionalprojekte seit 2008“ entnommen werden.

 

4.      Gab es Fälle der Nichtteilnahme trotz Einladung bzw. Abbrecher an o.g. Projekt? Wie hoch war diese Anzahl (Angabe nach Kommunen) Wurden diejenigen sanktioniert und wenn ja wie viele waren dies? (Angabe nach Kommunen)

 

Es gibt Kunden/innen, die trotz Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung nicht zu Informationsveranstaltungen erscheinen. In diesen Fällen ist die Anwendung des Sanktionsrechtes zu prüfen. Wenn sich die Kunden/innen für die Teilnahme im Projekt entschieden haben, wird für die Dauer des Projektes in der Regel auf die Verhängung von Sanktionen verzichtet. Insbesondere der enge wöchentliche Kundenkontakt und die intensive Kommunikation macht die Anwendung des Sanktionsrechtes unwahrscheinlich. Nur in den seltenen Fällen der grundlosen völligen Verweigerung während des Projektes muss die Anwendung des Sanktionsrechtes geprüft werden. Natürlich gibt es Kunden/innen, die trotz Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung nicht zu Informationsveranstaltungen erscheinen. Hier sind wie auch bei einem Abbruch während des Regionalprojektes ohne wichtigen Grund Sanktionen zu prüfen und zu verhängen. Hierzu verfügt die KfB über keine Statistik. Darüber hinaus können Kunden/innen nicht am Projekt  teilnehmen, weil z.B. eine Operation ansteht,  ein Rentenantrag gestellt wurde, pflegebedürftige Eltern betreut werden müssen oder eine Sucht- oder psychische Erkrankung vorliegt. Hier wird selbstverständlich nicht sanktioniert. Auch hierüber liegt kein statistisches Material vor.

 

5.      Welche Kosten für den Landkreis Darmstadt Dieburg bzw. die KfB fielen für o.g. Projekt an?

 

Die durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration geförderten Projekte sind mit dem Betrag von 660.000 € aus Landesmitteln komplett abgedeckt. Der Förderzeitraum  läuft vom 01.03.2016 bis 31.10.2018. Das darüber hinaus eingesetzte Personal wird aus dem Verwaltungsbudget des Bundes der KfB, also über den Bund finanziert.

 

6.      Dieses Projekt wurde mit 660 000 Euro aus Landesmittel gefördert. Hiermit können im Zeitraum von 3 Jahren 4 Stellen in der Kreisbehörde eingerichtet werden. Wo konkret sind diese Stellen? Und mit was beschäftigen sich diese 4 Mitarbeiter/innen die nächsten 3 Jahre? Wann ist wieder mit einem vergleichbaren Projekt im Landkreis zu rechnen?

 

Mit den Fördermitteln des Landes Hessen wurden 4 Mitarbeiter/Innen im Arbeitgeberservice der KfB, Außenstelle Büdinger Str. 2a in Darmstadt, eingestellt. Hiervon sind zwei Mitarbeiter/Innen Jobcoaches (Leitung der Projekte im Landkreis), eine Akquisekraft (Arbeitgeberkontakte und Vermittlungen von Teilnehmer/Innen aus den Projekten) und eine Verwaltungskraft (alle im Rahmen der Regionalprojekte anfallenden administrativen Tätigkeiten zzgl. das Monitoring an das Regierungspräsidium Kassel).

Ein Projekt läuft im Schnitt 8 Monate. Nach einer kurzen Zeit, die die Mitarbeiter/Innen für eine Nachbearbeitung und die Vorbereitung für ein neues Projekt nutzen, wird ein neues Projekt in einer anderen Kommune gestartet. Es laufen in der Regel 2 – 3 Projekte gleichzeitig.

 

Angestrebt wird in 2018 eine Zertifizierung nach der sogenannten AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Nach der Zertifizierung sind wir in der Lage, wie ein zugelassener Maßnahmeträger alle Kosten der Regionalprojekte zu 100% zu Lasten des sogenannten Eingliederungsbudgets des Bundes abzurechnen.

 

Nach Auslaufen der Förderung werden die 4 Mitarbeiter/innen in diesem erfolgreichen Projekt weiterhin tätig sein. Die KfB wird auch weiterhin vor Ort ihre Projekte durchführen und die aufgebauten Netzwerke nutzen.

 

7.      Gab es außer diesen Landesmittel noch andere Mittel zur Finanzierung o.g. Projektes? Fielen Mieten und externe Personalkosten zur Durchführung dieses Projektes an und wenn ja, wie hoch waren die?

 

Wie bereits erwähnt, werden die Regionalprojekte derzeit mit Fördermitteln des Landes Hessen und aus dem Verwaltungsbudget des Bundes finanziert. Dabei handelt es sich nur um Personalkosten. Mietkosten entstehen in den Kommunen keine. Die Räumlichkeiten werden von den Kommunen gestellt, ebenso wie Getränke.

 

8.      Bei 60 Prozent läge die Vermittlungsquote im Schnitt – so konnte man lesen. Wie war die konkrete Vermittlungsquote bei o.g. Projekt? (bitte Angabe der einzelnen Kommunen)

 

Die beigefügte Tabelle „Evaluation der Regionalprojekte seit 2008“ gibt diesbezüglich Auskunft für alle Regionalprojekte seit 2008.

 

9.      Was versteht man unter 60%iger Vermittlungsquote

 

Siehe Antwort auf Frage 8 und Anlage „Evaluation der Regionalprojekte seit 2008“.

 

Wir achten immer auf die Einhaltung des Mindestlohnes und können zu jeder Zeit Auskunft über die Projekte geben.

 

Die Vermittlungen in den Projekten sind sehr nachhaltig. Exemplarisch ausgewertete Projekte in der Tabelle „Nachhaltigkeit der RP zu Frage 10“ geben Eindrücke über die Vermittlungsquoten zu Projektende, sowie 6 Monate, 12 Monate sowie 60 Monate nach Projektende.

 

10.  Gab es bis heute Fälle von Trennung/Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses seit der Vermittlung in ein Praktika oder sonstige Beschäftigung. Wenn ja wie viele? Kam es evtl. bei diesen Beendigung des Praktika bzw. Arbeitsverhältnissen zu Sanktionen – wenn ja wie viele?

 

Im Einzelfall kann es zur Trennung während eines Praktikums oder zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während der Probezeit kommen. Statistiken hierzu liegen allerdings nicht vor.

 

11.  Worin liegt nach Meinung der Kreisverwaltung der Vorteil dieses Projektes „leben und arbeiten in.......

 

Wir holen die Menschen dort ab, wo sie leben. Wir begegnen ihnen wertschätzend auf Augenhöhe, stärken- und ressourcenorientiert. Wir holen alle Akteure einer Kommune gemeinsam an einen Tisch und vernetzen diese miteinander (Bürgermeister, Wirtschaftsförderung, Gewerbeverein, Arbeitgeber und unsere Arbeitssuchenden.). Nur so  kommen wir an den verdeckten Stellenmarkt heran, d.h. wir erfahren von Stellen, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind – und das sind wenigstens 60% aller offenen Stellen! Die Menschen kommen zudem aus ihrer Isolation heraus, weil sie andere, gleich betroffene Menschen aus ihrer Kommune kennen lernen. Es entstehen Bekanntschaften und Freundschaften und man hilft und unterstützt sich gegenseitig.

Kein anderes Projekt oder Maßnahme hat eine so hohe Vermittlungsquote!

 

12.  Gibt es auch Teilnehmer in dem Projekt, die zwar ein Bewerbungsgespräch führen (führten), deren Einstellung aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Projektes ungeklärt war bzw. ist. Wurden diese Teilnehmer bei der 60%igen Vermittlungsquote berücksichtigt?

 

Sehr häufig ist festzustellen, dass die Kunden/innen noch im „Arbeitsaufnahmeprozess“ sind. Diese werden dann von den Jobcoaches nachbetreut, aber nicht in das Vermittlungsergebnis bei Projektende mit eingerechnet.

 

13.  Plant die Kreisverwaltung in naher Zukunft wieder ein solches Projekt?

 

Die Regionalprojekte sollen zu einem Regelangebot der Kreisagentur für Beschäftigung ausgebaut werden. Dazu dient auch die Zertifizierung nach AZAV!