Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

  1. Inwieweit sind die Vorwürfe gegen den Leiter des Kreisflüchtlingsdienstes, Herrn Thomas Koch, berechtigt? Was wurde zur Aufklärung der Vorkommnisse unternommen?

 

Die von Herrn Neufeld in seinem Leserbrief gegen den Leiter des Flüchtlingsamtes, Herrn Koch, erhobenen Vorwürfe sind, soweit sie überhaupt konkretisiert werden, im Wesentlichen nicht begründet.

 

An dem von Herrn Neufeld geschilderten Sachverhalt ist lediglich richtig, dass Herr Koch nach Auslaufen des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses bei zwei jungen Spätaussiedlern die Zimmertüren aushängte. Dieses Vorgehen entspricht nicht den Vorschriften über die Zwangsräumung nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz und wird nicht gebilligt. Nach Anhörung der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es keine Anhaltspunkte für die übrigen von Herrn Neufeld erhobenen Vorwürfe. Die Berichterstattung im Darmstädter Echo vom 12.10.2005 stellt die Situation richtig dar.

 

  1. Welche weiteren Vorkommnisse sind im Rahmen der Untersuchungen festgestellt worden?

 

Die beiden zum Auszug verpflichteten jungen Spätaussiedler haben eine neue Unterkunft gefunden. Der eine hat mit Hilfe des Flüchtlingsamtes eine Wohnung in Griesheim bezogen, der andere wohnt bei seiner Mutter in Pfungstadt. Dies will Herr Neufeld offensichtlich nicht akzeptieren. Mit Schreiben vom 06.11.2005 (Anlage 1) versucht er, Herrn Koch zur Wiederaufnahme des einen Spätaussiedlers in die Gemeinschaftsunterkunft zu nötigen. 

 

Mit Schreiben vom 11.11.2005 (Anlage 2) kündigte Herr Neufeld außerdem eine Massendemonstration am Wohnort von Herrn Koch an. Nach einem Gespräch, an dem auch Vertreter des Landes Hessen teilgenommen hatten, scheint Herr Neufeld diese Absicht inzwischen aufgegeben zu haben (Anlage 3).

 

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um dieses Fehlverhalten abzustellen und für die Zukunft auszuschließen?

 

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

  1. Wie hat der Landrat auf die Dienstufsichtsbeschwerde vom 18.06.2003 gegen den Leiter des Kreisflüchtlingsdienstes reagiert?

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.06.2003 wurde mit Schreiben vom 24.07.2003 als unbegründet zurückgewiesen.

 

  1. Hat der Leiter des Kreisflüchtlingsdienstes, Herr Thomas Koch, auch weiterhin das Vertrauen der Amtsführung?

 

Der Leiter des Flüchtlingsamtes, Herr Koch, hat auch weiterhin das Vertrauen seiner Vorgesetzten.

 

Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung 1,5 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 100,00 Euro entstanden.