Sitzung: 12.12.2005 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion der CDU:
- Inwieweit sind die Vorwürfe gegen den Leiter des Kreisflüchtlingsdienstes, Herrn Thomas Koch, berechtigt? Was wurde zur Aufklärung der Vorkommnisse unternommen?
Die
von Herrn Neufeld in seinem Leserbrief gegen den Leiter des Flüchtlingsamtes,
Herrn Koch, erhobenen Vorwürfe sind, soweit sie überhaupt konkretisiert werden,
im Wesentlichen nicht begründet.
An
dem von Herrn Neufeld geschilderten Sachverhalt ist lediglich richtig, dass
Herr Koch nach Auslaufen des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses bei
zwei jungen Spätaussiedlern die Zimmertüren aushängte. Dieses Vorgehen
entspricht nicht den Vorschriften über die Zwangsräumung nach dem Hessischen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz und wird nicht gebilligt. Nach Anhörung der
betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es keine Anhaltspunkte für
die übrigen von Herrn Neufeld erhobenen Vorwürfe. Die Berichterstattung im
Darmstädter Echo vom 12.10.2005 stellt die Situation richtig dar.
- Welche weiteren Vorkommnisse sind im Rahmen der Untersuchungen festgestellt worden?
Die
beiden zum Auszug verpflichteten jungen Spätaussiedler haben eine neue
Unterkunft gefunden. Der eine hat mit Hilfe des Flüchtlingsamtes eine Wohnung
in Griesheim bezogen, der andere wohnt bei seiner Mutter in Pfungstadt. Dies
will Herr Neufeld offensichtlich nicht akzeptieren. Mit Schreiben vom
06.11.2005 (Anlage 1) versucht er, Herrn Koch zur Wiederaufnahme des einen
Spätaussiedlers in die Gemeinschaftsunterkunft zu nötigen.
Mit
Schreiben vom 11.11.2005 (Anlage 2) kündigte Herr Neufeld außerdem eine
Massendemonstration am Wohnort von Herrn Koch an. Nach einem Gespräch, an dem
auch Vertreter des Landes Hessen teilgenommen hatten, scheint Herr Neufeld
diese Absicht inzwischen aufgegeben zu haben (Anlage 3).
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um dieses Fehlverhalten abzustellen und für die Zukunft auszuschließen?
Es
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Wie hat der Landrat auf die Dienstufsichtsbeschwerde vom 18.06.2003 gegen den Leiter des Kreisflüchtlingsdienstes reagiert?
Die
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.06.2003 wurde mit Schreiben vom 24.07.2003 als
unbegründet zurückgewiesen.
- Hat der Leiter des Kreisflüchtlingsdienstes, Herr Thomas Koch, auch weiterhin das Vertrauen der Amtsführung?
Der Leiter des Flüchtlingsamtes, Herr Koch, hat auch weiterhin das Vertrauen seiner Vorgesetzten.
Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung 1,5 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 100,00 Euro entstanden.