Beschluss: Kenntnis genommen

 

Die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 20.02.2017 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 wird gemäß § 7 Abs. 2 KGG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.