Anfrage des Abgeordneten Sobich:
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des "Zentrums der
Medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH"
Die veröffentlichte Begründung im Darmstädter Echo lautete:
„Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, bedingt durch die stark verzögerten Zahlungen der kassenärztlichen Vereinigung, benötige die MVZ GmbH diesen Kassenkreditrahmen.“
Diese stimmt mit der Begründung aus der Verwaltungsvorlage überein:
„Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, bedingt durch die stark verzögerten Zahlungen der kassenärztlichen Vereinigung, benötigt die MVZ GmbH einen Kassenkreditrahmen von 2,5 Mio Euro.“
In seinem Schreiben vom 23. März 2017 an die Kreistagsabgeordneten stellt der Vorstandsvorsitzende der KV Hessen diesen Sachbestand richtig. Er fordert darin auf, „den tatsächlichen Grund für die Erhöhung der Ausfallbürgschaft oder möglicher Liquiditätsengpässen des Zentrums für Medizinische Versorgung nicht bei der KV Hessen zu suchen.“ Weiterhin fordert er dazu auf, die veröffentliche Begründung bzw. Aussage öffentlich richtig zu stellen.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist die Richtigstellung des Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen korrekt?
Die Angaben in dem
Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen sind korrekt, stehen jedoch
in keinem Widerspruch zu den Angaben der Geschäftsführung des MVZ. Die
Geschäftsführung hatte zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass die KV Hessen
verspätet gezahlt hat, sondern lediglich den systemimmanenten verzögerten
Liquiditätsfluss aus der Kassenärztlichen Tätigkeit dargestellt.
Die KV nimmt bei
allen Praxen/ MVZs eine Anschlagszahlung vor, die 75% der geschätzten
Honorareinnahmen betragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt zum Quartalsende
und wird dann am 20. eines Monats 4 Monate nach Quartalsabschluss erteilt. Ein
neues MVZ hat am Anfang eine geringe Abschlagszahlung, da die Fallzahlen am
Anfang auf Basis der ersten Wochen vorsichtig geschätzt werden müssen und keine
Zahlen aus Vorquartalen vorliegen. Sie erhalten somit über einen Zeitraum von 7
Monaten 75% einer geschätzten Abschlagszahlung (Basis sind die ersten Wochen
der Tätigkeit), die Kosten des MVZs laufen aber vom 1. Tag an. Diese
Abrechnungspraxis wurde in dem Schreiben der KV Hessen korrekt dargestellt und
konkretisiert. Die KV Hessen hat tatsächlich pünktlich bezahlt. Dies ändert
aber den Umstand nicht, dass auch die pünktliche Abrechnung bei reiner
Liquiditätsbetrachtung zu einem verzögerten Zahlungseingang in Höhe von 25% der
Honorareinnahmen führt.
Die KV Hessen hatte
den Presseartikel so verstanden, dass sie „verspätet“ gezahlt hat, also später
als am 20. des Monats.
2. Erfolgt von verantwortlicher Seite eine öffentliche Richtigstellung?
Seitens der
Geschäftsführung der MVZ GmbH wurde Kontakt zur KV Hessen aufgenommen und der
Sachverhalt erläutert. Nach Erläuterung konnte auch der Vorstand der KV Hessen
keinen Dissenz feststellen. Der KV Hessen war nur wichtig zu betonen, dass sie
nicht verspätet gezahlt habe und nicht ein fehlerhaftes Verhalten der KV Hessen
die Liquiditätsengpässe verursacht hat. Daher hat sie die Kreistagsmitglieder
angeschrieben. Nach der telefonischen Klärung war nach Aussage des
Stellvertretenden Vorsitzenden der KV Hessen die Angelegenheit bereinigt.
Seitens der
Geschäftsführung/ Betriebsleitung wurde dennoch ein Statement zur
Zusammenarbeit mit der KV Hessen abgegeben, welches dem Vorstand der KV Hessen
zur Kenntnis gebracht wurde.
3. Wo wird die öffentliche Richtigstellung bekannt gegeben?
Das Statement der Betriebsleitung/ Geschäftsführung wurde auf der Homepage der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg veröffentlicht. Eine darüber hinausgehende öffentliche Richtigstellung erfolgte nicht.