Sitzung: 12.12.2005 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FDP-Fraktion:
- Was unternimmt die Kreisagentur für Beschäftigung gegen Fälle von Leistungsmissbrauch durch Bezieher von ALG II ? – Wenn möglich, aufgegliedert nach Missbrauchs-Tatbeständen.
Die Kreisagentur setzt einen
aus derzeit 2 Mitarbeiterinnen bestehenden Ermittlungsdienst ein, um im
Außendienst vor Ort die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben und geltend
gemachten Bedarfe zu überprüfen. Sofern Leistungsmissbrauch festgestellt wird,
werden überzahlte Beträge zurückgefordert und ggf. Strafanzeige wegen
Sozialleistungsmissbrauch gestellt.
In der Hauptsache wird überprüft
ob eine eheähnlich Gemeinschaft besteht. Außerdem wird überprüft, ob gestellte
Forderungen nach einer Wohnungserstausstattung rechtmäßig sind und ggf.
bekommen wir Hinweise auf zusätzliche Einnahmen durch Erwerbstätigkeit denen
wir ebenfalls nachgehen.
- Wie viele derartige Fälle von Leistungsmissbrauch sind seit der Gründung der Kreisagentur bekannt?
Hierzu wird keine Statistik
geführt, es handelt sich jedoch um wenige Fälle.
- In wie vielen Fällen sind so genannte „Zellteilungen“ bei den Bedarfsgemeinschaften bekannt worden und wie ist ggf. reagiert worden?
Die Problematik der
eheähnlichen Gemeinschaften ist allgegenwärtig. In vielen Fällen wurden
Widersprüche und Eilverfahren gegen die Zusammenveranlagung eingereicht, wir
sind aber in der Regel bei unserer Entscheidung geblieben.
- In wie vielen Fällen sind Personalakten von ALG II-Empfängern nicht vollständig?
In fast jedem von der Agentur
für Arbeit übernommen Fall fehlten zahlungsbegründende Unterlagen in den Akten.
In jedem Fall haben wir nach Übernahme einen Antrag verlangt und fehlende
Unterlagen angefordert. Die Zahlungen wurden bis zur kompletten Vorlage der
benötigten Unterlagen verweigert. Jede Akte ist nun auf dem gewohnten Standard!
- Wie viele Personen sind bisher aus der Arbeitslosenstatistik wg. Leistungsmissbrauch heraus gefallen?
Die Frage ist nicht
verständlich. Wegen Leistungsmissbrauch fällt erst einmal niemand aus der
Arbeitslosenstatistik (siehe auch Frage 2).
- Wie viele Personen erhalten nach inzwischen erfolgter Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf aufstockendes ALG II, weil das Arbeits-Entgelt unterhalb des Existenzminimums liegt?
Zurzeit erhalten 1.319
Personen ergänzende Leistungen nach dem SGB II zu Einkünften aus
Erwerbstätigkeit. Hiervon sind 655 vollzeitig erwerbstätig und 664 befinden
sich in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen.
- Wie viele Personen sind für die Kreisagentur als Empfänger von ALG II nicht oder kaum erreichbar.
Die Kreisagentur geht davon
aus, dass für alle ALG II-Empfänger erreichbar sind. Einstellung der Leistungen
wegen fehlender Mitwirkung sind bei uns Alltagsgeschäft.
Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der
Verwaltung 5 Stunden benötigt. Dabei sind Personalkosten in Höhe von 271,50
Euro entstanden.