Sitzung: 12.12.2005 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
S A T Z U N G
zur Änderung der Satzung über das Erheben von Gebühren für
die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg
(Rettungsdienstgebührensatzung Dieburg)
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der zuletzt gültigen Fassung des § 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen in der zuletzt gültigen Fassung und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der zuletzt gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 12.12.2005 die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Es werden für jeden erteilten Einsatz- oder Fahrauftrag 36,70 € erhoben.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2006 in Kraft.