Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage des Mitgliedes der AfD-Fraktion, Herrn Sigmund, bezüglich „Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen“ vom 21.11.2016

 

Zu o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Die Pflicht zur Anleinung von Hunden kann vom Fahrkartenprüfpersonal kontrolliert werden. Uns liegen keine Angaben über die Zahl der festgestellten Verstöße vor. Ob ein Hund als gefährlich einzustufen ist (Listenhunde) und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen muss, kann vom Fahrkartenprüfpersonal nicht festgestellt werden. Der DADINA ist nicht bekannt, inwieweit es diesbezüglich polizeiliche Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.

 

Zu 2. und 3:

Die DADINA beauftragt kein Fahrkartenkontrollpersonal, dies erfolgt durch die Verkehrsunternehmen. Diese beauftragen aber auch keine einzelnen Personen, sondern hierauf spezialisierte Unternehmen, bei denen das Fahrkartenkontrollpersonal angestellt ist. Deshalb können von der DADINA keine Aussagen über das Personal getroffen werden.

 

Zu 4.:

Es wird kein Anlass für die Forderung nach einem Voll-Verschleierungsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen.

 

Zu 5.:

Das Fahrkartenkontrollpersonal kontrolliert die Fahrkarten. Sollte sich die Notwendigkeit der Feststellung der Personalien ergeben, kann die Polizei dazu gerufen werden.

 

Zu 6.:

Es gibt gemäß den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV kein generelles Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken. Alkoholisierte Personen können aber von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Außerdem ist es untersagt, die Wageneinrichtung oder andere Fahrgäste zu beschmutzen. Ggf. muss das Fahrpersonal dann eingreifen.

 

Zu 7.:

Die Videoaufzeichnungen werden in einem Ringspeicher für 48 Stunden gespeichert.