Sitzung: 23.03.2017 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage
des Mitgliedes der AfD-Fraktion, Herrn Sigmund, bezüglich „Kontrollen in Bussen
und Straßenbahnen“ vom 21.11.2016
Zu o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die Pflicht zur Anleinung von Hunden
kann vom Fahrkartenprüfpersonal kontrolliert werden. Uns liegen keine Angaben
über die Zahl der festgestellten Verstöße vor. Ob ein Hund als gefährlich
einzustufen ist (Listenhunde) und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen
Maulkorb tragen muss, kann vom Fahrkartenprüfpersonal nicht festgestellt
werden. Der DADINA ist nicht bekannt, inwieweit es diesbezüglich polizeiliche
Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.
Zu 2. und 3:
Die DADINA beauftragt kein
Fahrkartenkontrollpersonal, dies erfolgt durch die Verkehrsunternehmen. Diese
beauftragen aber auch keine einzelnen Personen, sondern hierauf spezialisierte
Unternehmen, bei denen das Fahrkartenkontrollpersonal angestellt ist. Deshalb
können von der DADINA keine Aussagen über das Personal getroffen werden.
Zu 4.:
Es wird kein Anlass für die Forderung
nach einem Voll-Verschleierungsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen.
Zu 5.:
Das Fahrkartenkontrollpersonal
kontrolliert die Fahrkarten. Sollte sich die Notwendigkeit der Feststellung der
Personalien ergeben, kann die Polizei dazu gerufen werden.
Zu 6.:
Es gibt gemäß den Gemeinsamen
Beförderungsbedingungen des RMV kein generelles Verbot des Verzehrs von
alkoholischen Getränken. Alkoholisierte Personen können aber von der Mitnahme
ausgeschlossen werden. Außerdem ist es untersagt, die Wageneinrichtung oder
andere Fahrgäste zu beschmutzen. Ggf. muss das Fahrpersonal dann eingreifen.
Zu 7.:
Die Videoaufzeichnungen werden in einem
Ringspeicher für 48 Stunden gespeichert.