Sitzung: 13.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0617-2017/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die über die Erhebung der Jagdsteuer im Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
der Jagdsteuer
Aufgrund der §§ 5, 30 Ziff. 5 und 53 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) und der §§ 1, 2, 3 und 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am 20.03.2017 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
In § 2 wird der Abs. 2 gestrichen. Die
nachfolgenden Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 2 und 3.
Artikel 2
In § 3 Abs. 3 wird folgendes geändert:
Der erste Satz wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Das Steuerjahr entspricht dem Jagdjahr im Sinne des Bundesjagdgesetzes.
Es beginnt am 01. April und endet am 31. März.
Artikel 3
§ 11 Buchstabe c erhält folgende neue Fassung:
c) die Bußgeldvorschriften nach § 5 a des
Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) Anwendung.
Artikel 4
Die Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.