Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, in Gesprächen  mit dem Jugendamt und der Kreisagentur für Beschäftigung darauf hinzuwirken, dass bei Einstellung von Zahlungen des Unterhaltsvorschusses des Jugendamtes an Bezieher/innen von Leistungen zur Sicherungen des Lebensunterhaltes nach dem SGB II der Einstellungsbescheid des Jugendamtes nicht nur an die Bezieher/innen der Leistungen erfolgt, sondern auch in Kopie an die Kreisagentur für Beschäftigung. Diese Regelung ist zeitnah umzusetzen. Diese Regelung hat auch Gültigkeit für die ab 1.7.2017 geltende Regelung der „Neuorganisation des Unterhaltsvorschusses“.