Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die über die Erhebung der Jagdsteuer im Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer

 

Aufgrund der §§ 5, 30 Ziff. 5 und 53 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) und der §§ 1, 2, 3 und 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl.  S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am 20.03.2017 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

In § 2 wird der Abs. 2 gestrichen. Die nachfolgenden Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 2 und 3.

 

 

Artikel 2

 

In § 3 Abs. 3 wird folgendes geändert:
Der erste Satz wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Das Steuerjahr entspricht dem Jagdjahr im Sinne des Bundesjagdgesetzes.
Es beginnt am 01. April und endet am 31. März.

 

Artikel 3

 

§ 11 Buchstabe c erhält folgende neue Fassung:

c) die Bußgeldvorschriften nach § 5 a des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) Anwendung.

 

Artikel 4

 

Die Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.