Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg bittet die Bauaufsicht des Landkreises,
Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen vom geltenden Recht zukünftig nur noch
eingeschränkt zu erteilen.
2. Die sich aus den gleichwohl erteilten Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen
ergebenden Einnahmen überlässt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zum hälftigen Anteil den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg.