Nachtrag: 09.12.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Fraktionsförderung (Produkt 6780100) wird  mit Wirkung vom 01. 01. 2017 wie folgt geändert:

 

Der Sockelbetrag wird auf 4.000 € je Fraktion festgesetzt. Der Pauschalbetrag für die 1.-10. Person wird auf 4.000 € angehoben.

 

Die Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit wird in § 1, Absatz 1 entsprechend geändert.

 

Das Budget für die Durchführung von Klausurtagungen wird je Fraktionsmitglied auf 400 €/Jahr begrenzt.