Nachtrag: 09.12.2016
Sitzung: 12.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0562-2016/DaDi
Beschluss:
Die Fraktionsförderung (Produkt 6780100) wird mit Wirkung vom 01. 01. 2017 wie folgt geändert:
Der Sockelbetrag wird auf 4.000 € je Fraktion festgesetzt. Der Pauschalbetrag für die 1.-10. Person wird auf 4.000 € angehoben.
Die Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit wird in § 1, Absatz 1 entsprechend geändert.
Das Budget für die Durchführung von Klausurtagungen wird je Fraktionsmitglied auf 400 €/Jahr begrenzt.