Nachtrag: 08.12.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Auf Nachfrage des Abg. Zwickler (FW-PP) in der Kreistagssitzung am 26.09.2016 zu Vorlage-Nr. 0327-2016/DaDi gibt Landrat Schellhaas noch folgende ergänzende Beantwortung zur Kenntnis:

 

  1. Wenn ja, um welche Objekte handelt es sich (Kommune, Anzahl Plätze)? Wer wird Träger dieser neuen Objekte und wie ist die finanzielle Verpflichtung des Kreises vereinbart? (Dauer Mietvertrag oder Abrechnung nach Belegung)

 

Die angemieteten Objekte werden den Kommunen monatlich gemeldet. Je nachdem, ob es sich um ein Mietobjekt oder eine Betreiberunterkunft handelt, wird im Vertrag eine entsprechende Miete bzw. ein Tagegeldsatz vereinbart. In den Betreiberunterkünften werden vertraglich eine Mindestbelegung, die garantiert gezahlt wird und eine Maximalbelegung geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich, die Unterkünfte entsprechend den Standards des Landkreises auszustatten und hausmeisterlich zu betreiben.

 

Derzeit werden keine neuen Wohnungsmietverträge bzw. Betreiberverträge mehr abgeschlossen. Es gehen nur noch Objekte in Betrieb, bei denen die Mietverträge schon vor längerer Zeit geschlossen wurden. Bis zum Jahresende werden so noch ca. 600 Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen und zwar in den Gemeinden Babenhausen, Ober-Ramstadt, Dieburg, Pfungstadt, Schaafheim, Groß-Umstadt, Münster, Reinheim, Fischbachtal und Weiterstadt.