Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Seite 12 (Vorbericht) 548 – 549 Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen: Bitte eine Aufstellung über die erhaltenen und zu entrichtenden Gastschulbeiträge von/an andere(n) Landkreise(n) bzw. Kommune(n). Gibt es eine jeweilige Grundpauschale oder wird schülergenau abgerechnet? Werden auch für Privatschulen Gastschulbeiträge gezahlt (z. B. Sabine-Ball-Schule in Darmstadt)?

 

Die Gastschulbeiträge werden schülergenau abgerechnet. Privatschulen, welche anerkannte Ersatzschulen sind, erhalten 75 % des Gastschulbeitrages nach § 7 ESchFG (Ersatzschulfinanzierungsgesetz).

Die Aufstellung über die erhaltenen und zu entrichtenden Gastschulbeiträge wird nachgereicht.

 

2.      Seite 18 9. Zeile (Vorbericht): Bitte eine detaillierte Aufstellung, wie die Fallzahlen im Bereich „Schulassistenzen“ in den vergangenen Jahren gestiegen sind.

Eine detaillierte Auflistung zur Entwicklung der Fallzahlen im Bereich „Schulassistenzen“ kann der als Anlage beigefügten Aufstellung entnommen werden.

 

3.      Seite 177 Konto 6179000 (Schulträgeraufgaben): Was steckt hinter dem Förderprogramm „Familienfreundliche Schule“ und welche Veränderung des Angebots wird es geben?

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt diese Mittel für alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I als Ergänzung des „Landesprogramms zur Förderung von ganztägig arbeitenden Schulen“ des Hessischen Kultusministeriums. Zielsetzung ist der Ausbau der ganztägigen Angebote und die Öffnung des Mittagessensangebots für alle Schülerinnen und Schüler. Dies können zum Beispiel sein: Pädagogische Gestaltung von Arbeitsgruppen und Projekten, Bewegungsangebote, Förderung individueller Lernzeiten/Hausaufgabenbetreuung, 

ergänzende Ausgabe und Administration des Mittagessens, Einzelfallunterstützung/Beratung von Schülern und Eltern zur Teilhabe am Mittagessen, Anleitung bei der Nutzung von Online-Bestellsystemen, Aufsicht und Anleitung in Mensen, Mediatheken, Schülerbibliotheken, Spiel- und Bewegungsräumen und sonstigen Räume, welche für Ganztagsangebote genutzt
werden. Die Förderung erfolgt schülerzahlbezogen. Änderungen ergeben sich gegenüber dem Vorjahr durch veränderte Schülerzahlen. Weitere Änderungen sind nicht geplant.


4.      Seite 203 Konto 6100000 (Schulträgeraufgaben): Was sind unzumutbare ÖPNV-Verbindungen und wo befinden sich diese im Landkreis? Welche Erfolge gibt es im Projekt „Jedes Kind soll Schwimmen lernen“? Wurde das Ziel bereits erreicht oder wo gibt es noch Schwachstellen an Schulen?

Das Hessische Schulgesetz regelt in § 161, dass bei einem Schulweg von mehr als 2 km (Grundstufe) oder 3 km (Mittelstufe) zur nächstgelegenen Schule der Schulträger für die Übernahme der notwendigen Schülerbeförderung zuständig ist und über die Art der Beförderung entscheidet. Vorrangig ist dabei immer die Nutzung des ÖPNV. Wenn diese nicht zumutbar oder möglich ist, entscheidet der Schulträger über die alternative Beförderung per privatem Pkw oder eigener Schulbuslinie. Die Zumutbarkeit wird durch den Fachbereich Schulservice wie folgt bewertet:

 

  • Grundschüler/innen wird es nicht zugemutet, im Rahmen der ÖPNV-Nutzung umzusteigen und der Fußweg von und zu den öffentlichen Haltestellen soll insgesamt 1 km nicht übersteigen.
  • Schulkindern der Sekundarstufe I ist generell zumutbar, bei der ÖPNV-Nutzung umzusteigen. Hier soll eine Gesamtfahrzeit von tägl. 139 Minuten nicht überschritten werden.
  • Schülerinnen und Schülern der Grundstufe und der Sekundarstufe I, die den ÖPNV nutzen, wird eine Wartezeit vor und nach dem Unterricht bis zu 45 Minuten zugemutet.
  • Für Berufsschüler werden bis zu 180 Minuten als tägliche Fahrzeit (1,5 Stunden einfache Strecke) als zumutbar erachtet. Fahrzeiten darüber hinaus werden nicht als zumutbar erachtet und eine Erstattung von Pkw-Kosten kann berücksichtigt werden, wenn die Nutzung des Pkw die Fahrzeiten positiv verändern und erheblich verkürzen würde.
  • Der Fachbereich Schulservice erkennt an, dass Vorklassenkinder aufgrund fehlender Schulreife in der Regel noch keinen ÖPNV nutzen können. Diese Erkenntnis resultiert aus entsprechenden Gutachten des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

Viele Schulkinder im Landkreis finden für ihren Schulbesuch ein sehr umfangreiches ÖPNV-Angebot der DADINA vor. Grundsätzlich sind die zuständigen Grundschulen und Bezugsschulen ab der Mittelstufe mit dem ÖPNV gut zu erreichen. Unzumutbare ÖPNV-Verbindungen sind häufig dann vorzufinden, wenn z.B. eine Förderschule besucht wird. Durch den häufig sehr großen Einzugsbereich dieser Schulen, müssen die Schulkinder entsprechend weite Schulwege in Kauf nehmen, die mit dem ÖPNV häufig nicht zu bewerkstelligen sind. Wenn eine größere Anzahl von Schulkindern davon betroffen ist, ist vom Schulservice zu prüfen, ob hier der Einsatz eines Schulbusses im freigestellten Schülerverkehr oder eine Fahrtkostenerstattung für den Pkw für jeden einzelnen Antragsteller (0,35 €/km nach dem Hess. Reisekostengesetz) sinnvoll ist. Hierbei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt und in der Regel immer ein freigestellter Schulbusverkehr organisiert.

 

Projekt „Jedes Kind soll Schwimmen lernen“

 

Durch das Projekt konnten die Schwimmzeiten in den Hallenbädern im Landkreis, der Stadt Darmstadt und in Bensheim optimaler auf die entsprechenden Schulen aufgeteilt werden. Die Belegungszeiten wurden so gestrafft, dass alle Schulen eine gleich lange Schwimmzeit pro Einheit erhalten und nicht nutzbare Leerzeiten in den Bädern vermieden werden. Dadurch wurden folgende Ziele erreicht:

 

  • Allen Schulen, die verpflichtenden Schwimmunterricht erteilen, können Schwimmzeiten in dem möglichst nächstgelegenen Hallenbad angeboten werden. Zum Vergleich: Im Schuljahr 14/15 waren es 15 Landkreisschulen ohne Schwimmunterricht.
  • Schulen, die von der Hallenbadschließung Pfungstadt betroffen waren, erhielten wieder eine Möglichkeit für das Angebot zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht.
  • Durch die Optimierung der Hallenbadbelegung konnten Fahrtenbündel gebildet werden, so dass die Beförderung zu den Schwimmbädern wirtschaftlicher gestaltet werden konnte.
  • Die Vergabe der Beförderungsleistung zu den  Schwimmbädern erfolgte  in einer großen Ausschreibung und nicht mehr wie zuvor durch Einzelaufträge mit unterschiedlichen Konditionen und Vertragslaufzeiten.

 

Schwachstellen: Zwei kleine Grundschulen nehmen die festen Zeiten in einem Hallenbad nicht  an, da die Beförderungszeiten nicht im Verhältnis zu den Wasserzeiten stehen. Hier werden von Seiten der Schulleitung eigene Lösungen mit der Schulgemeinde getroffen, um das Ziel „Schwimmen lernen“ zu erreichen. Die Belegung in den Hallenbädern ist sehr dicht. Bei dem Wegfall weiterer Belegungszeiten für das Schulschwimmen oder ganzer Bäder könnte das Angebot von Schwimmunterricht so nicht Aufrecht erhalten werden. Eine Entzerrung wäre wünschenswert.

 

5.      Seite 209 Konto 7128000 (Schulträgeraufgaben): Warum werden explizit diese beiden Schulen (Gustav-Heinemann-Schule und Christoph-Graupner-Schule) gefördert? Werden solche Förderungen für andere Schulen in einem anderen Konto verwaltet?

Diese Zuschüsse sind seit Jahren gewährte freiwillige Leistungen des Landkreises aufgrund des besonderen Förderschwerpunktes dieser beiden Schulen. Die Gustav-Heinemann Schule in Dieburg ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperlich motorische Entwicklung. Die Christoph-Graupner-Schule in Darmstadt mit gleichem Förderschwerpunkt nimmt einen hohen Anteil von Land-kreisschülerinnen und -schülern auf. Andere Schulen erhalten diese Förderung nicht.

6.      Seite 252 Konto 62, 63, 640-643, 647-649, 65 (Kultur und Wissenschaft): Warum steigen die Personalaufwendungen? Werden hier Integrationskurse oder Alphabetisierungskurse für Flüchtlinge angeboten?

Für drei Vollzeitäquivalente (EG 11) sind zur Durchführung von Alphabetisierungsskursen beim Produkt 040601 – ZLL Zentrum Lebensbegleitenden Lernens – Personalkosten in Höhe von 165.000 € eingeplant.

7.      S. 516, Konto 66, Abschreibungen Kreisstraßen, Berechnung der Abschreibungen darlegen (z. B. Abschreibungszeitraum der Straßen, Restbuchwert der Straßen, …)

Die detaillierten Angaben zur Berechnung der Abschreibungen im Produkt 120101 können der als Anlage beigefügten Auflistung entnommen werden.

8.      Seite 739 PB PG P 0301 (Stellenplan): Warum steigt der Stellenplan im Bereich „Grundschulen“ um ca. 10 Stellen? An welchen Schulen werden welche Stellen geschaffen? Gibt es Zusammenhänge zum „Pakt für den Nachmittag“?

Der Aufwuchs von 9,56 Stellen bei den Arbeitnehmern bei der Produktgruppe 0301 beinhaltet, neben laufenden und in der Summe nicht den Stellenaufwuchs tangierenden Veränderungen, die sich „unterjährig“ aufgrund von Anpassungen der Produktzuordnungen ergeben haben (1,19 Stellen) und jeweils im dann folgenden Stellenplan „nachgezeichnet“ werden:

 

  • 2,52 Stellen (1,01 EG 3, 1 EG 2, 0,51 EG 1) für Küchenkräfte Pakt am Nachmittag – Umplanung von Produktgruppe 0309 – Sonstige schulische Aufgaben
  • 2,85 Stellen (0,5 EG 3, 2,35 EG 1) für Küchenkräfte Betreuende Grundschulen im Zuge einer Aufgabenübertagung auf den FB 610 – Umplanung von Produktgruppe 0604 – Tageseinrichtungen für Kinder
  • 1 neue Stelle (EG 1) für Küchenkräfte Pakt am Nachmittag aufgrund gestiegener Teilnehmerzahlen an der Mittagsverpflegung
  • 1 neue Stelle (EG 6) für Fachaufsicht Küchenkräfte (zur Gewährleistung der fachlichen Anleitung und Kontrolle insbesondere im Bereich der Hygiene)
  • 0,5 neu Stelle (EG 6) für Mitarbeit im Beschaffungswesen, Fachgebiet 610.1 – Ausstattung, Raumplanung und Statistik
  • 0,5 neue Stelle (EG 6) für Verwaltungspersonal an Schulen aufgrund gestiegener Schülerzahlen