Anfrage der Fraktion der CDU:
1. Seite 12 (Vorbericht) 548 – 549 Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen: Bitte eine Aufstellung über die erhaltenen und zu entrichtenden Gastschulbeiträge von/an andere(n) Landkreise(n) bzw. Kommune(n). Gibt es eine jeweilige Grundpauschale oder wird schülergenau abgerechnet? Werden auch für Privatschulen Gastschulbeiträge gezahlt (z. B. Sabine-Ball-Schule in Darmstadt)?
Die Gastschulbeiträge werden schülergenau abgerechnet. Privatschulen,
welche anerkannte Ersatzschulen sind, erhalten 75 % des Gastschulbeitrages nach
§ 7 ESchFG (Ersatzschulfinanzierungsgesetz).
Die Aufstellung über die erhaltenen und zu entrichtenden
Gastschulbeiträge wird nachgereicht.
2.
Seite 18 9. Zeile (Vorbericht): Bitte eine detaillierte
Aufstellung, wie die Fallzahlen im Bereich „Schulassistenzen“ in den
vergangenen Jahren gestiegen sind.
Eine detaillierte Auflistung zur
Entwicklung der Fallzahlen im Bereich „Schulassistenzen“ kann der als Anlage
beigefügten Aufstellung entnommen werden.
3.
Seite 177 Konto 6179000 (Schulträgeraufgaben): Was
steckt hinter dem Förderprogramm „Familienfreundliche Schule“ und welche
Veränderung des Angebots wird es geben?
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt
diese Mittel für alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I als
Ergänzung des „Landesprogramms zur Förderung von ganztägig arbeitenden Schulen“
des Hessischen Kultusministeriums. Zielsetzung ist der Ausbau der ganztägigen
Angebote und die Öffnung des Mittagessensangebots für alle Schülerinnen und
Schüler. Dies können zum Beispiel sein: Pädagogische Gestaltung von
Arbeitsgruppen und Projekten, Bewegungsangebote, Förderung individueller
Lernzeiten/Hausaufgabenbetreuung,
ergänzende Ausgabe und Administration des Mittagessens,
Einzelfallunterstützung/Beratung von Schülern und Eltern zur Teilhabe am
Mittagessen, Anleitung bei der Nutzung von Online-Bestellsystemen, Aufsicht und
Anleitung in Mensen, Mediatheken, Schülerbibliotheken, Spiel- und
Bewegungsräumen und sonstigen Räume, welche für Ganztagsangebote genutzt
werden. Die Förderung erfolgt schülerzahlbezogen. Änderungen ergeben sich
gegenüber dem Vorjahr durch veränderte Schülerzahlen. Weitere Änderungen sind
nicht geplant.
4.
Seite 203 Konto 6100000 (Schulträgeraufgaben): Was sind
unzumutbare ÖPNV-Verbindungen und wo befinden sich diese im Landkreis? Welche
Erfolge gibt es im Projekt „Jedes Kind soll Schwimmen lernen“? Wurde das Ziel
bereits erreicht oder wo gibt es noch Schwachstellen an Schulen?
Das Hessische Schulgesetz regelt in §
161, dass bei einem Schulweg von mehr als 2 km (Grundstufe) oder 3 km
(Mittelstufe) zur nächstgelegenen Schule der Schulträger für die Übernahme der
notwendigen Schülerbeförderung zuständig ist und über die Art der Beförderung
entscheidet. Vorrangig ist dabei immer die Nutzung des ÖPNV. Wenn diese nicht
zumutbar oder möglich ist, entscheidet der Schulträger über die alternative
Beförderung per privatem Pkw oder eigener Schulbuslinie. Die Zumutbarkeit wird
durch den Fachbereich Schulservice wie folgt bewertet:
- Grundschüler/innen wird es nicht zugemutet,
im Rahmen der ÖPNV-Nutzung umzusteigen und der Fußweg von und zu den
öffentlichen Haltestellen soll insgesamt 1 km nicht übersteigen.
- Schulkindern der Sekundarstufe I ist
generell zumutbar, bei der ÖPNV-Nutzung umzusteigen. Hier soll eine
Gesamtfahrzeit von tägl. 139 Minuten nicht überschritten werden.
- Schülerinnen und Schülern der
Grundstufe und der Sekundarstufe I, die den ÖPNV nutzen, wird eine
Wartezeit vor und nach dem Unterricht bis zu 45 Minuten zugemutet.
- Für
Berufsschüler werden bis zu 180 Minuten als tägliche Fahrzeit (1,5 Stunden
einfache Strecke) als zumutbar erachtet. Fahrzeiten darüber hinaus werden
nicht als zumutbar erachtet und eine Erstattung von Pkw-Kosten kann
berücksichtigt werden, wenn die Nutzung des Pkw die Fahrzeiten positiv
verändern und erheblich verkürzen würde.
- Der Fachbereich Schulservice erkennt
an, dass Vorklassenkinder aufgrund fehlender Schulreife in der Regel noch
keinen ÖPNV nutzen können. Diese Erkenntnis resultiert aus entsprechenden
Gutachten des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg.
Viele Schulkinder im Landkreis finden für ihren Schulbesuch ein sehr
umfangreiches ÖPNV-Angebot der DADINA vor. Grundsätzlich sind die zuständigen
Grundschulen und Bezugsschulen ab der Mittelstufe mit dem ÖPNV gut zu
erreichen. Unzumutbare ÖPNV-Verbindungen sind häufig dann vorzufinden, wenn
z.B. eine Förderschule besucht wird. Durch den häufig sehr großen
Einzugsbereich dieser Schulen, müssen die Schulkinder entsprechend weite
Schulwege in Kauf nehmen, die mit dem ÖPNV häufig nicht zu bewerkstelligen
sind. Wenn eine größere Anzahl von Schulkindern davon betroffen ist, ist vom
Schulservice zu prüfen, ob hier der Einsatz eines Schulbusses im freigestellten
Schülerverkehr oder eine Fahrtkostenerstattung für den Pkw für jeden einzelnen
Antragsteller (0,35 €/km nach dem Hess. Reisekostengesetz) sinnvoll ist.
Hierbei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
berücksichtigt und in der Regel immer ein freigestellter Schulbusverkehr
organisiert.
Projekt „Jedes Kind soll Schwimmen lernen“
Durch das Projekt konnten die Schwimmzeiten in den Hallenbädern im
Landkreis, der Stadt Darmstadt und in Bensheim optimaler auf die entsprechenden
Schulen aufgeteilt werden. Die Belegungszeiten wurden so gestrafft, dass alle
Schulen eine gleich lange Schwimmzeit pro Einheit erhalten und nicht nutzbare
Leerzeiten in den Bädern vermieden werden. Dadurch wurden folgende Ziele
erreicht:
- Allen Schulen, die verpflichtenden
Schwimmunterricht erteilen, können Schwimmzeiten in dem möglichst
nächstgelegenen Hallenbad angeboten werden. Zum Vergleich: Im Schuljahr
14/15 waren es 15 Landkreisschulen ohne Schwimmunterricht.
- Schulen, die von der
Hallenbadschließung Pfungstadt betroffen waren, erhielten wieder eine
Möglichkeit für das Angebot zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht.
- Durch die Optimierung der
Hallenbadbelegung konnten Fahrtenbündel gebildet werden, so dass die
Beförderung zu den Schwimmbädern wirtschaftlicher gestaltet werden konnte.
- Die Vergabe der Beförderungsleistung zu
den Schwimmbädern erfolgte in einer großen Ausschreibung und
nicht mehr wie zuvor durch Einzelaufträge mit unterschiedlichen
Konditionen und Vertragslaufzeiten.
Schwachstellen: Zwei kleine Grundschulen nehmen die festen Zeiten in
einem Hallenbad nicht an, da die Beförderungszeiten nicht im Verhältnis
zu den Wasserzeiten stehen. Hier werden von Seiten der Schulleitung eigene
Lösungen mit der Schulgemeinde getroffen, um das Ziel „Schwimmen lernen“ zu
erreichen. Die Belegung in den Hallenbädern ist sehr dicht. Bei dem Wegfall
weiterer Belegungszeiten für das Schulschwimmen oder ganzer Bäder könnte das
Angebot von Schwimmunterricht so nicht Aufrecht erhalten werden. Eine
Entzerrung wäre wünschenswert.
5.
Seite 209 Konto 7128000 (Schulträgeraufgaben): Warum
werden explizit diese beiden Schulen (Gustav-Heinemann-Schule und
Christoph-Graupner-Schule) gefördert? Werden solche Förderungen für andere
Schulen in einem anderen Konto verwaltet?
Diese Zuschüsse sind seit Jahren gewährte
freiwillige Leistungen des Landkreises aufgrund des besonderen
Förderschwerpunktes dieser beiden Schulen. Die Gustav-Heinemann Schule in
Dieburg ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und
einer Abteilung für körperlich motorische Entwicklung. Die
Christoph-Graupner-Schule in Darmstadt mit gleichem Förderschwerpunkt nimmt
einen hohen Anteil von Land-kreisschülerinnen und -schülern auf. Andere Schulen
erhalten diese Förderung nicht.
6.
Seite 252 Konto 62, 63, 640-643, 647-649, 65 (Kultur
und Wissenschaft): Warum steigen die Personalaufwendungen? Werden hier
Integrationskurse oder Alphabetisierungskurse für Flüchtlinge angeboten?
Für drei Vollzeitäquivalente (EG 11) sind
zur Durchführung von Alphabetisierungsskursen beim Produkt 040601 – ZLL Zentrum
Lebensbegleitenden Lernens – Personalkosten in Höhe von 165.000 € eingeplant.
7.
S. 516, Konto 66, Abschreibungen Kreisstraßen,
Berechnung der Abschreibungen darlegen (z. B. Abschreibungszeitraum der
Straßen, Restbuchwert der Straßen, …)
Die detaillierten Angaben zur Berechnung
der Abschreibungen im Produkt 120101 können der als Anlage beigefügten
Auflistung entnommen werden.
8.
Seite 739 PB PG P 0301 (Stellenplan): Warum steigt der
Stellenplan im Bereich „Grundschulen“ um ca. 10 Stellen? An welchen Schulen
werden welche Stellen geschaffen? Gibt es Zusammenhänge zum „Pakt für den
Nachmittag“?
Der Aufwuchs von 9,56 Stellen bei den
Arbeitnehmern bei der Produktgruppe 0301 beinhaltet, neben laufenden und in der
Summe nicht den Stellenaufwuchs tangierenden Veränderungen, die sich
„unterjährig“ aufgrund von Anpassungen der Produktzuordnungen ergeben haben
(1,19 Stellen) und jeweils im dann folgenden Stellenplan „nachgezeichnet“
werden:
- 2,52 Stellen (1,01 EG 3, 1 EG 2, 0,51
EG 1) für Küchenkräfte Pakt am Nachmittag – Umplanung von Produktgruppe
0309 – Sonstige schulische Aufgaben
- 2,85 Stellen (0,5 EG 3, 2,35 EG 1) für
Küchenkräfte Betreuende Grundschulen im Zuge einer Aufgabenübertagung auf
den FB 610 – Umplanung von Produktgruppe 0604 – Tageseinrichtungen für
Kinder
- 1 neue Stelle (EG 1) für Küchenkräfte
Pakt am Nachmittag aufgrund gestiegener Teilnehmerzahlen an der
Mittagsverpflegung
- 1 neue Stelle (EG 6) für Fachaufsicht
Küchenkräfte (zur Gewährleistung der fachlichen Anleitung und Kontrolle
insbesondere im Bereich der Hygiene)
- 0,5 neu Stelle (EG 6) für Mitarbeit im
Beschaffungswesen, Fachgebiet 610.1 – Ausstattung, Raumplanung und
Statistik
- 0,5 neue Stelle (EG 6) für
Verwaltungspersonal an Schulen aufgrund gestiegener Schülerzahlen