Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Unter Anwendung der in den letzten Jahren erfolgten Änderungen des TVÖD werden mit Wirkung vom 01.01.2017

a)    die allgemeine Personalkostenerstattung gemäß § 6 der Haushaltssatzung von
       620 TEUR auf 753 TEUR pro Jahr,

 

b)    die Erstattung anteiliger Personal- und Arbeitsplatzkosten im Bereich der Einsamm-
       lung und Transport wilder Müllablagerungen gemäß § 7 der Haushaltssatzung von
       545 TEUR auf 770 TEUR pro Jahr,

 

c)    die pauschale Personalkostenerstattung für den Betrieb kommunaler Wertstoffhöfe
       von 307 TEUR auf 369 TEUR pro Jahr

 

angepasst.

 

 

  1. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2017 zu etatisieren.

 

 

  1. Bei künftigen Tarifsteigerungen sind die pauschalen Erstattungen entsprechend anzupassen.