Sitzung: 16.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Unter Anwendung der in den
letzten Jahren erfolgten Änderungen des TVÖD werden mit Wirkung vom
01.01.2017
a) die allgemeine
Personalkostenerstattung gemäß § 6 der Haushaltssatzung von
620 TEUR auf 753 TEUR pro Jahr,
b) die Erstattung
anteiliger Personal- und Arbeitsplatzkosten im Bereich der Einsamm-
lung und Transport wilder
Müllablagerungen gemäß § 7 der Haushaltssatzung von
545 TEUR auf 770 TEUR pro Jahr,
c) die pauschale
Personalkostenerstattung für den Betrieb kommunaler Wertstoffhöfe
von
307 TEUR auf 369 TEUR pro Jahr
angepasst.
- Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2017 zu etatisieren.
- Bei künftigen Tarifsteigerungen sind die pauschalen Erstattungen entsprechend anzupassen.