Nachtrag: 22.11.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 AbSATZ 3 Nr: 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

2.      Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit folgender Haushaltssatzung.

 

 

1                         Haushaltssatzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Haushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2017 in seiner Sitzung am 12.12.2016 wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

1. im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

2. im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.047.953 € festgesetzt.

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2017 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant ist, wird auf 47.150.000 EUR  festgesetzt. 

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt die am 12.12.2016 vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2017.