Nachtrag: 22.11.2016
Sitzung: 12.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0446-2016/DaDi
Beschluss:
1.
Der
Entwurf des 2. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs der Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und
§ 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission
festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag
vorgelegt.
2.
Der
Kreistag beschließt den 2. Nachtragswirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit geänderter Haushaltssatzung.
1. Haushaltssatzung
Der
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung
des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2016 in seiner Sitzung am
12.12.2016 wie folgt beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt auf 10.405.000 EUR festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2016 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird auf 9.550.000 EUR reduziert.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 14.12.2015 beschlossene Stellenübersicht 2016.