Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 209.728 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 259.495 Euro (Fehlbedarf 49.767 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -49.767 Euro, aus Investitionstätigkeit von -26.900 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

c)      keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)     keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 15.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 23.783 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 wird gemäß

§ 101  Abs. 3 HGO der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2016 - 2020 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO der Verbandsversammlung zur Unterrichtung vorgelegt.