Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist in Fragen Armut ein heterogener
Landkreis
mit Schwerpunkten in den Gemeinden Groß Zimmern – Babenhausen und
Reinheim.
Das Jobcenter des Landkreises – die Optionskommune KfB – ist nach
unserem
Wissen das einzige Jobcenter Hessens welches sich nicht in der
Gebietskörperschaft
befindet, für die es verantwortlich ist.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Kreisverwaltung aus der teilweisen
Benachteiligung der Betroffenen hinsichtlich der Erreichbarkeit der KfB?
Aus
Sicht der Kreisverwaltung ist die KfB mit dem zentralen Standort in der
Jägertorstraße 207 in Kranichstein verkehrstechnisch gut angebunden und mit
öffentlichen Verkehrsmittel aus dem gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg zu
erreichen. Benachteiligungen einzelner Kommunen werden nicht gesehen und der
KfB gegenüber auch nicht geltend gemacht.
Vielmehr
zeigen sich die Kunden der KfB gerade mit der seit 2013 neu eingeführten
Kundensteuerung sehr zufrieden.
2.
Denkt man darüber nach, eine dezentrale Beratung von Familien des SGB II
zumindest für die Kommunen Reinheim – Babenhausen – Groß Zimmern einmal die
Woche anzubieten?
Eine
dezentrale Beratung von Leistungsberechtigten im SGB II ist nicht angedacht und
mit dem zur Verfügung stehenden Personal auch nicht zu leisten.
Eine
Beratung ist telefonisch und durch die neue Kundensteuerung auch mit einem
Termin in der Leistungssachbearbeitung oder im Fallmanagement jederzeit
umfänglich möglich.
3.
Ist zumindest angedacht, Hartz-IV-Empfänger/innen
in den o.g. benachteiligten
Kommunen, eine erhöhte
Fahrgeldpauschale pro KFB-Besuch zu erstatten?
Sofern Fahrtkosten entstehen, werden diese in
tatsächlicher Höhe übernommen.