Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist in Fragen Armut ein heterogener Landkreis

mit Schwerpunkten in den Gemeinden Groß Zimmern – Babenhausen und Reinheim.

Das Jobcenter des Landkreises – die Optionskommune KfB – ist nach unserem

Wissen das einzige Jobcenter Hessens welches sich nicht in der Gebietskörperschaft

befindet, für die es verantwortlich ist.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.      Welche Schlussfolgerungen zieht die Kreisverwaltung aus der teilweisen Benachteiligung der Betroffenen hinsichtlich der Erreichbarkeit der KfB?

 

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist die KfB mit dem zentralen Standort in der Jägertorstraße 207 in Kranichstein verkehrstechnisch gut angebunden und mit öffentlichen Verkehrsmittel aus dem gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg zu erreichen. Benachteiligungen einzelner Kommunen werden nicht gesehen und der KfB gegenüber auch nicht geltend gemacht.

Vielmehr zeigen sich die Kunden der KfB gerade mit der seit 2013 neu eingeführten Kundensteuerung sehr zufrieden.

 

 

2.      Denkt man darüber nach, eine dezentrale Beratung von Familien des SGB II zumindest für die Kommunen Reinheim – Babenhausen – Groß Zimmern einmal die Woche anzubieten?

 

Eine dezentrale Beratung von Leistungsberechtigten im SGB II ist nicht angedacht und mit dem zur Verfügung stehenden Personal auch nicht zu leisten.

Eine Beratung ist telefonisch und durch die neue Kundensteuerung auch mit einem Termin in der Leistungssachbearbeitung oder im Fallmanagement jederzeit umfänglich möglich.

 

 

3.      Ist zumindest angedacht, Hartz-IV-Empfänger/innen in den o.g. benachteiligten

Kommunen, eine erhöhte Fahrgeldpauschale pro KFB-Besuch zu erstatten?

Sofern Fahrtkosten entstehen, werden diese in tatsächlicher Höhe übernommen.