Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.      Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug des SGB II bzw. SGB XII im Landkreis Darmstadt Dieburg leben zurzeit in „unangemessenen Wohnungen“ gemäß den aktuellen Richtlinien zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten vom 1.2.2015?

(bitte nach einzelnen Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufgliedern)

Sollte die Software Prosoz nicht in der Lage sein, diese Frage zu beantworten, bitten wir um Antwort, was die Kreisverwaltung unternimmt um diese politisch wichtige Frage den Kreisbeigeordneten mitzuteilen? 

 

Aktuell liegen 429 Bedarfsgemeinschaften mit ihren tatsächlichen Unterkunftskosten über der zu Zeit gültigen Richtlinie. In 138 Fällen wurde angedroht, lediglich die Höchstmiete zu erstatten, in 167 Fällen muss noch eine Überprüfung erfolgen. In allen anderen Fällen wird bereits die tatsächliche Miete mit den aufgeführten Begründungen übernommen.

Eine Aufgliederung nach Kommunen im Landkreis ist derzeit nicht möglich.

 

Ergebnis der Prüfung

Anzahl

Änderung der Mietrichtlinie

20

Gesundheitszustand

4

Höchstmiete angedroht

138

kurzfristige Abwesenheit BG-Partner (z.B. Inhaftierung)

5

Miete laut Wohngeldtabelle nach Gerichtsurteil

1

Schwangerschaft

8

Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G"

3

Umgangsrecht Kinder

7

unwirtschaftlicher Umzug

74

Wohngemeinschaft

2

keine Bearbeitung

167

Gesamtergebnis

429

 

 

2.      Wie viele Menschen erhielten 1.1.2015 bis 31.12.2015 eine entsprechende Aufforderung der KfB zur Senkung der Kosten der Unterkunft? 

 

Hierüber liegen keine Statistiken vor.

 

3.      Wie schätzen Sie die Entwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Bereich des momentan als angemessen titulierten Segments niedrigpreisiger Wohnungen für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII?
(bitte nach einzelnen Kommunen angeben)

 

Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird die Nachfrage nach Wohnraum weiter steigen und zu einem Anstieg der Kaltmieten führen. Bei den Kaltnebenkosten ist eher eine Stagnation, bei den Heizkosten sogar ein leichter Rückgang zu erwarten.

 

  1. Die Richtlinien für angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg ab 1.2.2015 bedeutet 2 Personen erhalten in Reinheim eine Kaltmiete für 351 €. Der Landkreis sagt diese Erhebung basiere auf über 30 000 Daten.
    Auf wie vielen Stichproben für Reinheim basiert dieser Wert 351 für eine Wohnung für 2 Personen in Reinheim?

Für Reinheim flossen aus der Wohnungsmarktbeobachtung insgesamt 1.985 Datensätze ein, auf deren Basis dann die Errechnung der Richtlinie für Reinheim erfolgte.

 

  1. Das Sozialgericht Darmstadt bestätigte der REGE Reinheim, dass ein Konzept der KfB nach § 22 des SGB II nach Auffassung des Gerichtes in Bezug auf die Miete 351 € nicht schlüssig sei. Unter der Berücksichtigung der Wohngeldtabelle ergebe sich für Reinheim angemessene Unterkunftskosten für 2 Personen nach der Mietstufe 4 (Reinheim) ein Wert von 591 € mal 1,1 = 650,10 Kaltnebenkostenmiete!

Welche Schlüsse zieht die Kreisverwaltung aus diesen Tatsachen?

 

Die Richtlinie zur Bemessung angemessenere Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII (Stand 01.02.2015) sieht für einen Zwei-Personen-Haushalt in Reinheim 351,-- € Kaltmiete bei 60 m2 Wohnfläche vor. Das Wohngeldgesetz sieht in § 12 WoGG ab 01.01.2016 einen Betrag von 526,-- € in der Mietstufe 4 vor, der allerdings sämtliche kalten Nebenkosten bereits umfasst. Die KfB zahlt zusätzlich zur Kaltmiete die Nebenkosten und Heizkosten in tatsächlicher Höhe, also in Höhe des Betrages, wie sie vom Vermieter vorgegeben werden. In streitigen Fällen wird gemäß § 22 Absatz 1 2. Satz SGB II immer auf § 12 WoGG zurückgegriffen.

 

Zum 01.02.2017 wird die KfB die Richtlinie auf der Basis einer erneuten Wohnungsraumbeobachtung über zwei Jahre wieder aktualisieren.

 

  1. Das schlüssige Konzept der Stadt Darmstadt sagt:

Die Sonderregelungen bei Alleinerziehenden, alleinerziehenden Schwangeren und Schwangeren, wonach bei ihnen ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt wird, bleibt aktuell erhalten.

Gleiches gilt auch in der Frage des Umgangsrechtes:

Für jedes Kind welches im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechtes eine Übernachtungsmöglichkeit des Elternteiles zur Verfügung gestellt werden muss, erhöht sich die Mietobergrenze um 44 €.

Ist angedacht diese Sonderregel der Stadt Darmstadt in den Landkreis Darmstadt-Dieburg zu übernehmen?

Und wenn nein, warum nicht?

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg berücksichtigt bei Schwangeren generell immer eine

Person mehr im Haushalt für die Bemessung der angemessenen Kosten der Unterkunft (das ungeborene Kind wird so bereits in der Schwangerschaft berücksichtigt), bei Alleinerziehenden lehnt er dies  jedoch ab, weil dies im Sinne des

Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht angezeigt ist.

 

Auch in Fällen, in denen im Rahmen der Ausübung eines Umgangsrechts eine

Übernachtungsmöglichkeit für Kinder zur Verfügung gestellt werden muss, berücksichtigt die KfB zur Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten eine Person mehr.