Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Der deutsche Verein empfiehlt für die Jobcenter, dass pro Sachbearbeiter in der materiellen Abteilung nicht mehr als 150 Fälle pro Sachbearbeiter bearbeitet werden dürfen.

 

Wie stellt die KFB sicher, dass diese 150 Fälle pro Sachbearbeiter - die max. Obergrenze - für die Bearbeitung in der materiellen Abteilung der KfB sind? Wie ist die Vertreterregelung bei Ausfall eines Sachbearbeiters in der KfB geregelt? Hier bitten wir für Griesheim – Pfungstadt – Reinheim – Babenhausen – und Groß Zimmern um detaillierte Angaben der Fälle pro Sachbearbeiter.

 

(Sollte aus Datenschutzgründen eine Benennung der Sachbearbeiter nicht möglich sein, so bitten wir z.B. für Reinheim Herr B. = so viele Fälle, Frau R.= so viele Fälle – Herr R. = so viele Fälle. Ebenso bitten wir die Vertreter der Sachbearbeiter uns zu benennen).

 

Dasselbe gilt für die aktivierende Abteilung für Die Gruppen U25 und Ü50.

 

SGB II:

Die Festlegung einer zumutbaren Fallzahl pro Sachbearbeiter/in ist problematisch. Was ist ein Fall und welche zusätzlichen Dienste werden zur Berechnung einer durchschnittlichen Fallzahl mit eingerechnet?

Im Sinne der Vergleichbarkeit der Kommunen hat die sogenannte Unterarbeitsgruppe Personal des HLT ein Kennzahlenset entwickelt, das hessenweit Anerkennung findet.

 

Danach lag der sogenannte Betreuungsschlüssel in der Materiellen Hilfe der KfB bei 155 Fällen pro Sachbearbeiter/in. Das gilt auch für die Sachbearbeiter/innen der genannten Kommunen. Dies kann jedoch nicht genau auf eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter runter gebrochen werden. Es gibt vielfältige Überschneidungen im Arbeitsalltag.

Die Entwicklung der Fallzahlen wird monatlich beobachtet und mit der Einrichtung eines weiteren Fachgebietes wird versucht, den Betreuungsschlüssel zu senken.

 

Eine maximale Obergrenze gibt es nicht, die Fälle müssen unabhängig von Empfehlungen dennoch bearbeitet werden.  Vertretungen bedingt durch Krankheit, Urlaub oder durch die permanente Fluktuation erhöhen natürlich den Betreuungsschlüssel.

 

Es gibt feste Vertretungsregelungen, die im Hinblick auf längerfristige Ausfälle permanent angepasst werden müssen. Hierbei unterstützt uns unser Aufrufsystem, das permanent aktualisiert die Vertretungsregelungen beinhaltet, so dass jedem Kunden /jeder Kundin immer ein/e zuständige/r Mitarbeiter/in als Ansprechperson genannt werden kann.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Sachgebieten wird von der Fachbereichsleitung und den Fachgebietsleitungen  des FB 521 permanent kontrolliert, entsprechende Umverteilungen werden vorgenommen.

 

Im Hinblick auf den Betreuungsschlüssel im Fallmanagement (FB 522) orientieren wir uns an den Vorgaben des § 44 c Absatz 4 Nr. 1 und 2 SGB II. Hier werden für den Bereich U25 ein Betreuungsschlüssel von 1:75 und für den Bereich Ü25 ein Betreuungsschlüssel von 1:150 normiert, die wir weitestgehend einhalten.

 

Das SGB XII findet in der KfB keine Anwendung.