Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Der deutsche Verein
empfiehlt für die Jobcenter, dass pro Sachbearbeiter in der materiellen
Abteilung nicht mehr als 150 Fälle pro Sachbearbeiter bearbeitet werden dürfen.
Wie stellt die KFB
sicher, dass diese 150 Fälle pro Sachbearbeiter - die max. Obergrenze - für die
Bearbeitung in der materiellen Abteilung der KfB sind? Wie ist die
Vertreterregelung bei Ausfall eines Sachbearbeiters in der KfB geregelt? Hier
bitten wir für Griesheim – Pfungstadt – Reinheim – Babenhausen – und Groß
Zimmern um detaillierte Angaben der Fälle pro Sachbearbeiter.
(Sollte aus
Datenschutzgründen eine Benennung der Sachbearbeiter nicht möglich sein, so
bitten wir z.B. für Reinheim Herr B. = so viele Fälle, Frau R.= so viele Fälle
– Herr R. = so viele Fälle. Ebenso bitten wir die Vertreter der Sachbearbeiter
uns zu benennen).
Dasselbe gilt für die
aktivierende Abteilung für Die Gruppen U25 und Ü50.
SGB II:
Die Festlegung einer zumutbaren Fallzahl pro
Sachbearbeiter/in ist problematisch. Was ist ein Fall und welche zusätzlichen
Dienste werden zur Berechnung einer durchschnittlichen Fallzahl mit
eingerechnet?
Im Sinne der Vergleichbarkeit der Kommunen hat die
sogenannte Unterarbeitsgruppe Personal des HLT ein Kennzahlenset entwickelt,
das hessenweit Anerkennung findet.
Danach lag der sogenannte Betreuungsschlüssel in
der Materiellen Hilfe der KfB bei 155 Fällen pro Sachbearbeiter/in. Das gilt
auch für die Sachbearbeiter/innen der genannten Kommunen. Dies kann jedoch
nicht genau auf eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter runter gebrochen
werden. Es gibt vielfältige Überschneidungen im Arbeitsalltag.
Die Entwicklung der Fallzahlen wird monatlich
beobachtet und mit der Einrichtung eines weiteren Fachgebietes wird versucht,
den Betreuungsschlüssel zu senken.
Eine maximale Obergrenze gibt es nicht, die Fälle
müssen unabhängig von Empfehlungen dennoch bearbeitet werden. Vertretungen bedingt durch Krankheit, Urlaub
oder durch die permanente Fluktuation erhöhen natürlich den Betreuungsschlüssel.
Es gibt feste Vertretungsregelungen, die im
Hinblick auf längerfristige Ausfälle permanent angepasst werden müssen. Hierbei
unterstützt uns unser Aufrufsystem, das permanent aktualisiert die
Vertretungsregelungen beinhaltet, so dass jedem Kunden /jeder Kundin immer
ein/e zuständige/r Mitarbeiter/in als Ansprechperson genannt werden kann.
Die Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen
Sachgebieten wird von der Fachbereichsleitung und den Fachgebietsleitungen des FB 521 permanent kontrolliert,
entsprechende Umverteilungen werden vorgenommen.
Im Hinblick auf den Betreuungsschlüssel im
Fallmanagement (FB 522) orientieren wir uns an den Vorgaben des § 44 c Absatz 4
Nr. 1 und 2 SGB II. Hier werden für den Bereich U25 ein Betreuungsschlüssel von
1:75 und für den Bereich Ü25 ein Betreuungsschlüssel von 1:150 normiert, die
wir weitestgehend einhalten.
Das SGB XII findet in der KfB keine Anwendung.