Beschluss:
Im Jahr 2017 sind die wesentlichen Maßnahmen zur
Einrichtung eines Kreisarchivs durchzuführen. Zu diesem Zweck sind u.a. die
notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen im Haushaltsplan 2017
zu berücksichtigen.
Um den personellen Bedarf und die Dimension eines professionell geleiteten
Kreisarchivs festzustellen, ist zunächst ein auf zwei Jahre begrenztes Projekt
einzurichten, an dessen Ende die Festanstellung einer Kreisarchivarin/eines
Kreisarchivars stehen sollte.
In der Produktgruppe 1.04.07 (Heimat- und sonstige
Kulturpflege) oder in einer neu zu bildenden Produktgruppe 1.04.08
(Kreisarchiv) ist deshalb ein Betrag in Höhe von 60.000,- € bereitzustellen,
der als Projektmittel verwendet werden soll.
Die Einbeziehung von bzw. die Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen, die seither im Landkreis ehrenamtlich in der Archivpflege tätig sind, soll dabei gewährleistet sein.