Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Im Jahr 2017 sind die wesentlichen Maßnahmen zur Einrichtung eines Kreisarchivs durchzuführen. Zu diesem Zweck sind u.a. die notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.

Um den personellen Bedarf und die Dimension eines professionell geleiteten Kreisarchivs festzustellen, ist zunächst ein auf zwei Jahre begrenztes Projekt einzurichten, an dessen Ende die Festanstellung einer Kreisarchivarin/eines Kreisarchivars stehen sollte.

In der Produktgruppe 1.04.07 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) oder in einer neu zu bildenden Produktgruppe 1.04.08 (Kreisarchiv) ist deshalb ein Betrag in Höhe von 60.000,- € bereitzustellen, der als Projektmittel verwendet werden soll.

Die Einbeziehung von bzw. die Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen, die seither im Landkreis ehrenamtlich in der Archivpflege tätig sind, soll dabei gewährleistet sein.