Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Freie Wähler-Piraten:

 

Der Presse vom 14.10.2016 war zu entnehmen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die

Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle der Stadt Darmstadt zum Ende des Jahres beendet.

 

  1. Welche Gründe haben zur Beendigung der Zusammenarbeit geführt?

 

Die nachstehend genannten Gründe haben zur Beendigung der Zusammenarbeit geführt:

 

 -Defizite im Bereich der Hilfsfristerreichung und damit in der rettungsdienstlichen   

  Versorgung der Einwohner des Landkreises Darmstadt-Dieburg, vorrangig im 

  südwestlichen Teil des Landkreises

-Vermeidung der in der bisher angewendeten Praxis entstandenen Doppelabfragen  und 

 Übergabezeiten bei der telefonischen Vermittlung von über den Notruf 112 bei der

 Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg eingehenden Hilfeersuchen

-Einführung der strukturierten Notrufabfrage im Rahmen der Qualitätssicherung und der

 damit einhergehenden Notwendigkeit der zeitkritischen,  vollumfänglichen

 Notrufbearbeitung in der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg

 

  1. Ist es zutreffend, dass die Kündigung ohne vorherige Erörterung mit den Verantwortlichen der Stadt Darmstadt ausgesprochen wurde?

 

Dies ist nicht zutreffend.

 

  1. Welche Auswirkungen auf die Hilfsfrist im Westkreis sind zu erwarten?

 

Es wird von einer Verbesserung der Hilfsfristerreichung, vorrangig im südwestlichen Teil des Landkreises ausgegangen. Hierzu stehen gemäß dem Bereichsplan ab 01.01.2017 Anteile der bisher im Stadtgebiet Darmstadt stationierten Rettungsmittelvorhaltung an Rettungswachen im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Verfügung. Weiterhin erfolgt die notärztliche Versorgung der Kommunen im Westkreis durch ein zusätzliches Notarztsystem am Standort Griesheim.

 

  1. Welche Auswirkungen auf die Organisation der Leitstelle Dieburg sind zu erwarten?

 

Es wird von einem zusätzlich abzuwickelnden Einsatzaufkommen von  ca. 18.000 Rettungsdiensteinsätzen pro Jahr ausgegangen, zu dessen Bedienung eine Besetzung der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg mit einem zusätzlichen Einsatzbearbeiter im Tagdienst (08:00 – 18:00 Uhr) erfolgt. Es erfolgt hierzu eine temporäre Erhöhung der Stellenanteile im Fachgebiet 710.4 um 2,0 VK, sodass hier 13,75 VK zur Abdeckung  zur Verfügung stehen.  

 

  1. Welche Auswirkungen auf die Kostenstrukturen für die Leitstelle des Landkreises sind zu erwarten?

 

Die entstehenden Kosten zum Betrieb der Zentralen Leitstelle sind gemäß § 9 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG), bis auf einen Anteil von 20 vom Hundert der entstandenen Personalkosten, über eine Benutzungsgebühr (Rettungsdienstgebühr) refinanzierbar.

           Eine Anpassung der bisher erhobenen Benutzungsgebühr der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg  wird nach Vorlage von belastbaren Zahlen durch die Erhöhung des Divisors (Einsatzaufkommen) erfolgen. Der durch die Erhöhung der Stellenanteile im Fachgebiet 710.4 zu tragende Eigenanteil der entstehenden Personalkosten wird durch die im Rahmen der Neustrukturierung entstehenden Mehreinnahmen im Bereich der Zuwendung zum Personalkostenanteil des Landes Hessen kostenneutral abgebildet.

 

  1. Wie wird sich perspektivisch die Leitstellenorganisation bezüglich des Standortes und der räumlichen Abdeckung und der umfänglichen Aufgabenwahrnehmung aufstellen?

 

Die Zentrale Leitstelle Darmstadt-Dieburg ist derzeit in den Räumlichkeiten der Außenstelle Am Altstädter See in Dieburg untergebracht. Für das Jahr 2017 ist im Rahmen der Ertüchtigung der Technik der Zentralen Leitstelle durch das Land Hessen eine Erweiterung der Räumlichkeiten am bestehenden Standort (Außenstelle Am Altstädter See, Dieburg) geplant. Als wichtiger Baustein der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die Zentrale Leitstelle im Fachgebiet 710.4 Rettungsdienste angesiedelt.

 

  1. Welche Ansprüche bezüglich Effizienz, Technik und Personaleinsatz werden an die Konzeption gestellt?

 

Wie im bisher eigenständig betriebenen Rettungsdienstbereich Dieburg (Ostkreis), werden an die Qualitätssicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der rettungsdienstlichen Versorgung höchste Anforderungen gestellt. Diese spiegeln sich auch im aufgestellten Rettungsdienst-Bereichsplan des Landkreises  wieder. In Bezug auf die technische Weiterentwicklung wird der für das Jahr 2017 geplante Austausch der bisherigen Notruf- und Funkabfragetechnik (Inbetriebnahme 2005) durch das Land Hessen ein weiterer Baustein hierzu sein. Im Bereich des Einsatzleitsystems und der zugehörigen Komponenten sind bereits weitere Projekte wie z.B. die elektronische Erfassung medizinischer Daten (MDE) geplant oder in der Umsetzung. Perspektivisch ist eine zusätzliche personelle Verstärkung im Bereich der Betreuung der vorhandenen EDV-Systeme und des Service-Points-Digitalfunk aufgrund wachsender Aufgaben anzustreben.