Anfrage der Fraktion von Freie Wähler-Piraten:
Der Presse vom 14.10.2016 war zu entnehmen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die
Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle der Stadt Darmstadt zum Ende des Jahres beendet.
- Welche Gründe haben zur Beendigung der Zusammenarbeit geführt?
Die
nachstehend genannten Gründe haben zur Beendigung der Zusammenarbeit geführt:
-Defizite im Bereich der Hilfsfristerreichung
und damit in der rettungsdienstlichen
Versorgung der Einwohner des Landkreises
Darmstadt-Dieburg, vorrangig im
südwestlichen Teil des Landkreises
-Vermeidung
der in der bisher angewendeten Praxis entstandenen Doppelabfragen und
Übergabezeiten bei der telefonischen
Vermittlung von über den Notruf 112 bei der
Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg
eingehenden Hilfeersuchen
-Einführung
der strukturierten Notrufabfrage im Rahmen der Qualitätssicherung und der
damit einhergehenden Notwendigkeit der
zeitkritischen, vollumfänglichen
Notrufbearbeitung in der Zentralen Leitstelle
Darmstadt-Dieburg
- Ist es zutreffend, dass die Kündigung ohne vorherige Erörterung mit den Verantwortlichen der Stadt Darmstadt ausgesprochen wurde?
Dies
ist nicht zutreffend.
- Welche Auswirkungen auf die Hilfsfrist im Westkreis sind zu erwarten?
Es
wird von einer Verbesserung der Hilfsfristerreichung, vorrangig im
südwestlichen Teil des Landkreises ausgegangen. Hierzu stehen gemäß dem
Bereichsplan ab 01.01.2017 Anteile der bisher im Stadtgebiet Darmstadt
stationierten Rettungsmittelvorhaltung an Rettungswachen im Landkreis
Darmstadt-Dieburg zur Verfügung. Weiterhin erfolgt die notärztliche Versorgung
der Kommunen im Westkreis durch ein zusätzliches Notarztsystem am Standort
Griesheim.
- Welche Auswirkungen auf die Organisation der Leitstelle Dieburg sind zu erwarten?
Es
wird von einem zusätzlich abzuwickelnden Einsatzaufkommen von ca. 18.000 Rettungsdiensteinsätzen pro Jahr ausgegangen,
zu dessen Bedienung eine Besetzung der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg
mit einem zusätzlichen Einsatzbearbeiter im Tagdienst (08:00 – 18:00 Uhr)
erfolgt. Es erfolgt hierzu eine temporäre Erhöhung der Stellenanteile im
Fachgebiet 710.4 um 2,0 VK, sodass hier 13,75 VK zur Abdeckung zur Verfügung stehen.
- Welche Auswirkungen auf die Kostenstrukturen für die Leitstelle des Landkreises sind zu erwarten?
Die entstehenden Kosten zum Betrieb der Zentralen Leitstelle sind gemäß
§ 9 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG), bis auf einen Anteil von 20 vom
Hundert der entstandenen Personalkosten, über eine Benutzungsgebühr
(Rettungsdienstgebühr) refinanzierbar.
Eine Anpassung der bisher erhobenen Benutzungsgebühr der Zentralen
Leitstelle Darmstadt-Dieburg wird nach
Vorlage von belastbaren Zahlen durch die Erhöhung des Divisors
(Einsatzaufkommen) erfolgen. Der durch die Erhöhung der Stellenanteile im
Fachgebiet 710.4 zu tragende Eigenanteil der entstehenden Personalkosten wird
durch die im Rahmen der Neustrukturierung entstehenden Mehreinnahmen im Bereich
der Zuwendung zum Personalkostenanteil des Landes Hessen kostenneutral
abgebildet.
- Wie wird sich perspektivisch die Leitstellenorganisation bezüglich des Standortes und der räumlichen Abdeckung und der umfänglichen Aufgabenwahrnehmung aufstellen?
Die Zentrale
Leitstelle Darmstadt-Dieburg ist derzeit in den Räumlichkeiten der Außenstelle
Am Altstädter See in Dieburg untergebracht. Für das Jahr 2017 ist im Rahmen der
Ertüchtigung der Technik der Zentralen Leitstelle durch das Land Hessen eine
Erweiterung der Räumlichkeiten am bestehenden Standort (Außenstelle Am
Altstädter See, Dieburg) geplant. Als wichtiger Baustein der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die Zentrale Leitstelle im
Fachgebiet 710.4 Rettungsdienste angesiedelt.
- Welche Ansprüche bezüglich Effizienz, Technik und Personaleinsatz werden an die Konzeption gestellt?
Wie
im bisher eigenständig betriebenen Rettungsdienstbereich Dieburg (Ostkreis),
werden an die Qualitätssicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei
der rettungsdienstlichen Versorgung höchste Anforderungen gestellt. Diese
spiegeln sich auch im aufgestellten Rettungsdienst-Bereichsplan des
Landkreises wieder. In Bezug auf die
technische Weiterentwicklung wird der für das Jahr 2017 geplante Austausch der
bisherigen Notruf- und Funkabfragetechnik (Inbetriebnahme 2005) durch das Land
Hessen ein weiterer Baustein hierzu sein. Im Bereich des Einsatzleitsystems und
der zugehörigen Komponenten sind bereits weitere Projekte wie z.B. die
elektronische Erfassung medizinischer Daten (MDE) geplant oder in der
Umsetzung. Perspektivisch ist eine zusätzliche personelle Verstärkung im
Bereich der Betreuung der vorhandenen EDV-Systeme und des
Service-Points-Digitalfunk aufgrund wachsender Aufgaben anzustreben.