Anfrage des Abgeordneten Karnbach:
- Gegen wieviele säumige Zahler des Rundfunkbeitrages für ARD, ZDF und Deutschlandradio mussten die Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ein Vollstreckungsverfahren einleiten?
Die Zuständigkeit
für die Vollstreckung von Rundfunkgebühren / -beiträgen des Hessischen Rundfunk
(hr) liegt im Landkreises Darmstadt-Dieburg ausschließlich beim Landkreis,
nicht bei den Städten und Gemeinden. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde in
den genannten Jahren mit folgender Fallzahl (es gibt auch Mehrfachschuldner)
vom hr beauftragt:
2013 |
1.936 |
2014 |
2.230 |
2015 |
5.416 |
- Wieviele säumige Zahler zahlten nach der ersten Vollstreckungsankündigung durch Städte und Gemeinden?
Eine Auswertung je
Gläubiger ist nicht gegeben, deshalb stellen nachfolgende Zahlen die
Realisierungsquote nach der Vollstreckungsankündigung für alle Gläubiger,
bezogen auf die Fallzahl, dar:
2013 |
25,06
% |
2014 |
21,33
% |
2015 |
24,13
% |
- In wievielen Fällen wurde in den letzten 3 Jahren eine Vollstreckung, (z.B. Pfändung) durchgeführt?
Eine Vollstreckung
wurde in jedem Fall, jedoch je Fallkonstellation mit unterschiedlichen
Instrumentarien durchgeführt. Folgende Zahl ausgewählter Formen, wie
Forderungspfändung, Abnahme des Vermögensverzeichnisses und Wohnungsöffnungen
wurden durchgeführt:
2013 |
698 |
2014 |
1157 |
2015 |
1733 |
Anmerkung:
Schuldnergleiche Fälle werden regelhaft zusammengefasst.
- In wievielen Fällen waren jeweils pro Jahr die Vollstreckungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden erfolglos und aus welchen Gründen?
Eine Auswertung je
Gläubiger ist nicht gegeben, deshalb stellen nachfolgende Zahlen die
Nichtrealisierung für alle Gläubiger dar:
2013 |
56,12 % |
2014 |
60,42 % |
2015 |
57,30 % |
Die Gründe hierfür
sind nur je Einzelfall sehr differenziert zu bewerten. Sie bestehen zunehmend
in einer tatsächlichen Mittellosigkeit, gleich gefolgt von einer
grundsätzlichen Ablehnung und Uneinsichtigkeit der Schuldner mit häufig
fehlendem Durchsetzungswillen der Gläubiger.
- Welchen Betrag erhalten die Städte und Gemeinden für die Vollstreckungsankündigung vom Hessischen Rundfunk(HR)?
Mit Beauftragung der
Vollstreckung durch den hr erhält der Landkreis Darmstadt-Dieburg vorab 10 % der zu erhebenden Beiträge als pauschalen
Kostenersatz.
- Erhöht sich der Betrag des Hessischen Rundfunk(HR), wenn z.B. eine Pfändung durchgeführt wird?
Fallen für
Vollstreckungshandlungen, wie beispielshaft für eine Pfändung, Kosten und
Gebühren an, so sind diese grundsätzlich zusätzlich vom Schuldner zu tragen.
Konnte die Forderung nebst Nebenforderung nicht realisiert werden, so hat der
hr uns diese Nebenforderungen zu erstatten.
- Kann die Verwaltung für die letzten 3 Jahre jeweils eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorlegen, aus der ersichtlich wird, welche Personal- und Sachkosten den Gemeinden entstehen, um die Hilfestellung für den Hessischen Rundfunk(HR) zu leisten?
Eine Auswertung je
Gläubiger ist nicht gegeben, jedoch ist im Jahr 2015 ein Überschuss aus
externen Vollstreckungsaufträgen i. H. von 23.417,65 EUR nach interner
Leistungsverrechnung erzielt worden. Hier ist weiter anzumerken, dies keine
„Hilfestellung“, sondern ein gesetzlicher Auftrag ist, für den der zu leistende
Kostenbeitrag je Gläubiger in ca. 20 Fachgesetzen geregelt ist. Für den hr ist
gesetzlich geregelt, dass dieser vorab 10 % der Forderungssumme zu leisten hat;
die meisten anderen Gläubiger, wie auch alle 23 kreisangehörigen Gemeinden,
hier lediglich 5 % nach Abschluss der Vollstreckung zu leisten müssen.
- Falls ja, möge die Verwaltung darlegen, inwieweit die Erstattungen durch den HR kostendeckend sind.
Siehe 7.
- Falls nein, möge die Verwaltung in der nächsten Kreistagssitzung eine solche Aufstellung vorlegen.
Siehe 7.
- Wenn sich aus dieser Aufstellung ergibt, dass die vom Hessischen Rundfunk(HR) initiierten Zwangseintreibungen der säumigen Rundfunkbeiträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio durch Städte und Gemeinden nicht kostendeckend zu leisten sind, möge die Verwaltung darlegen, welche Schritte unternommen wurden und geplant sind, um dagegen vorzugehen bzw. darauf zu reagieren.
Siehe 7.