Sitzung: 27.10.2016 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0297-2016/DaDi
Beschluss:
Erster Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt zur Kenntnis, dass das Hessische Kultusministerium folgende Änderungen zu den Nebenbestimmungen Nr. 2 und Nr. 3 des Erlasses vom 07. März 2014 mitgeteilt hat:
- Im Schuljahr 2016/2017 kann der Schulversuch mit weniger als 14 Schülerinnen und Schüler weitergeführt werden. In diesem Fall erfolgt keine Lehrerzuweisung.
- Die Schülerinnen und Schüler des Schwerpunktes Umwelt werden in allen Fächern, außer den berufsbezogenen Fächern, mit den Schülerinnen und Schülern der anderen Fachrichtungen und / oder Schwerpunkten gemeinsam beschult. Hierdurch erhöht sich die Lehrerzuweisung nicht.
- Den Unterricht im schwerpunktbezogenen Fach finanziert die Schule aus den über die Grundunterrichtsversorgung hinausgehenden Mitteln.
Alle weiteren Nebenbestimmungen und Auflagen des o.g. Erlasses bleiben unverändert.