Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Erster Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt zur Kenntnis, dass das Hessische Kultusministerium folgende Änderungen zu den Nebenbestimmungen Nr. 2 und Nr. 3 des Erlasses vom 07. März 2014 mitgeteilt hat:

 

  • Im Schuljahr 2016/2017 kann der Schulversuch mit weniger als 14 Schülerinnen und Schüler weitergeführt werden. In diesem Fall erfolgt keine Lehrerzuweisung.

 

  • Die Schülerinnen und Schüler des Schwerpunktes Umwelt werden in allen Fächern, außer den berufsbezogenen Fächern, mit den Schülerinnen und Schülern der anderen Fachrichtungen und / oder Schwerpunkten gemeinsam beschult. Hierdurch erhöht sich die Lehrerzuweisung nicht.

 

  • Den Unterricht im schwerpunktbezogenen Fach finanziert die Schule aus den über die Grundunterrichtsversorgung hinausgehenden Mitteln.

 

Alle weiteren Nebenbestimmungen und Auflagen des o.g. Erlasses bleiben unverändert.