Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

 

b)    Entlastung des Verbandsvorstandes

Dem Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.