Sitzung: 12.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
b) Entlastung des Verbandsvorstandes
Dem
Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.